Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 15.12.2017, 14:13 Uhr

Unterhalt nicht erhalten was nun ?

hallo,m

juristisch recht einfach:
Du kannst den Titel in die hand nehmen und damit zu dem für deinen Ex zuständigen Gerichtsvollzieher gehen, dort schridftlich erklären dass Du den Unterhalt bis zu der im Titel (bzw. im BGB) festgelegten Frist nicht erhalten hast und er geht dann los und pfändet das. Ggf. geht er direkt an das gehalt Deines Ex um es zu bekommen.

Auf privater Basis:
Ihr scheint ein halbwegs gutes Verhältnis zu haben.
Sprich ihn an und frage nach was los ist. Auch wenn er ggf. nicht 100% sofort zahlen kann, zumindest 50% müssen drin sein.

Was Du alles an Zhalungen zu leisten hast die sich gerade um den Jareswechsel anhäufen (und bei ihm ja genauso) kann ihm genauso wurscht sein wie Dir. Und dass sein Unterhalt nicht DEINE Weihnachtsgeschenke für die Kinder finanziert auch. Das würde ich also aus der Argumentation raushalten. Fakt ist aber eben dass seine Kinder seines Unterhalts bedürfen. Und zur Not muss er eben auch mal einen Notgroschen aufbauen damit er Unebenheiten im Gehaltseingang überbrücken kann.
Müssen wir ja auch, die Kinder essen ja weiter und müssen weiterhin mit Unterkunft, Versicherungen und Wärme versorgt werden.

Mein Mann zahlt auch Unterhalt (und bedeutend mehr!) und es war manchmal schon super knapp, aber dann sind wir eher an Erspartes gegangen als dass seine Mädels nicht den Unterhalt bekommen hätten.

Also: zumindest eine größere Teilzahlung muss möglich sein.

LG

D

P. S. mein Ex hat gerade eine tolle Argumentation: er kann das versprochene Geld zum Führerschein des Juniors nicht beisteuern (mit dem dieser fest gerechnet hat), weil er mir jetzt endlich mal den seit 2 Jahren teilweise ausstehenden und ständig angemehnten Unterhalt nachgezahlt hat...
... ich habe ihn dann gefragt ob der Junior jetzt dann also mit dem Führerschein warten soll bis ER (der KV) meint das Geld zu haben (von dem er schon seit über 2 Jahren weiss dass er es beisteuern will)?

 
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