Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Maimin20 am 18.11.2017, 23:41 Uhr

Unterhalt

Hallo zusammen,

Und nun gehöre ich auch zu euch. Demnächst werde ich AE sein. Na ja sagen wir es mal so, ich bin es schon seit der Geburt unseres Kindes. Unser Kind ist im Sommer geboren. Zu der Trennung habe ich was bei Tennung vom Partner geschrieben.
Ich habe da mal eine Frage. Wie sieht es aus, wenn es ein Kind aus der ersten Ehe gibt? Wird der Unterhalt dann auch an mein Kind gezahlt werden? Und für mich muss der KV auch zahlen so lange die Elternzeit läuft?
Ich muss mir immer anhören, dass ich sein Leben zerstöre, er gleich Arbeitslos werden kann. Denn nun muss er für zwei Kinder zahlen. Und muss er auch zahlen wenn wir uns noch eine Wohnung teilen? Wir waren nicht verheiratet.

 
24 Antworten:

Re: Unterhalt

Antwort von Limayaya am 19.11.2017, 8:20 Uhr

Jeder Vater bezahlt für sein Kind.

sprich: wegen Unterhalt für Kind A aus erster Ehe musst du dich an Vater A wenden.

Wegen Unterhalt für Kind B ist nun Vater B zuständig.

Zudem ist jeder Vater jeweils dafür zuständig, DIR ggf. Unterhalt zu zahlen, sofern das jeweilige Kind so klein ist, dass du nicht arbeiten kannst (normalerweise zumindest bis 24 Monate) und du keine anderen Einkünfte hast (Elterngeld z. B.), Bzw., diese anderen Einkünfte werden dann ggf. aufgestockt.

Sollte einer der Väter (oder beide) nicht zahlen können/wollen, wende dich erst mal ans Jugendamt und lass eine Beistandschaft einrichten. Dort bekommst du auch die nötigen Anträge, um UVS zu bekommen.

Tipp: solltest du -wie mancherorts, nicht überall- als Beistand eine der verschlafenen Brüder bekommen, die halt mal den jeweiligen Vater anschreiben, um Gehaltsnachweise bitten um dann mit der Achsel zu zucken "hach, da ist ja nix zu holen", empfiehlt sich, ggf die Beistandschaft zu entziehen und einen Anwalt auf die Sache anzusetzen

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Re: Unterhalt

Antwort von Maimin20 am 19.11.2017, 8:41 Uhr

Ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt. Entschuldige bitte. Ich habe ein Kind. Mein Ex Partner hat insgesamt zwei. Eins von mir und eins aus der früheren Ehe.

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Re: Unterhalt

Antwort von kravallie am 19.11.2017, 10:22 Uhr

ja, er muss auch für dein kind unterhalt zahlen.
wenn du betreuungsunterhalt für dich willst, musst du den erstreiten, dafür ist die beistandschaft nicht zuständig, sprich kostet (wahrscheinlich unterm strich also eine nullnummer).
solange ihr in einer wohnung lebt, gibt es keinen unterhalt für das kind.
erst ab dem zeitpunkt, wenn ihr verschiedene adressen habt.
so einfach arbeitslos werden darf er theoretisch nicht, denn er hat eine erhöhte erwerbsobliegenheit. DAS aber im ernstfall durchzusetzen, schafft auch nur ein anwalt.

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Re: Unterhalt

Antwort von Limayaya am 19.11.2017, 10:39 Uhr

ja dann...jetzt wirds klarer...

selbstverständlich wird er dann für beide Kinder bezahlen müssen. Zweimal seinen Spaß gehabt, zweimal Unterhalt, so einfach ist das.

Aber: je nach dem wie viel oder wenig er verdient, wird ggf. nicht für beide Kinder der volle Unterhalt rausspringen. Aber auch bisher ist es ja so, dass er, wenn er den Unterhalt fürs erste Kind berechnen ließ, eurer gemeinsames mitangegeben hat. d.h.: wenn du weißt, wieviel das erste Kind bekommen hat, kannst du dich in etwa daran orientieren.

ob dann aber noch Geld für dich für einen Betreuungsunterhalt übrig ist, bleibt dann zu bezweifeln (falls er nicht wirklich gut verdient).

Ich würde dir raten, zügig das JA mit an Bord zu nehmen. Die rechnen aus, dann sieht man weiter....

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Re: Unterhalt

Antwort von Maimin20 am 19.11.2017, 10:44 Uhr

Ich will einfach nur meine Ruhe und alles in Frieden klären. Aber wenn eine Partei so verletzt ist, ist das immer schwierig. Von mir aus soll er alles behalten. Ich fange einfach wieder komplett neu an. Ich halte es nur einfach nicht mit ihm unter einem Dach aus. Und immer wieder Psychoterror. Schlimm. Wir müssen noch 18 Jahre an einem Strang ziehen für unser Kind. Wie kann man dann immer alles so schlimm machen? Aber bei der Ex war alles so einfach. Na ja da war auch Er, der gegangen ist. Die haben noch friedlich ein Jahr zusammen gelebt.
Am liebsten würde ich sofort gehen und ihm die Hälfte der Miete, Strom etc. bezahlen. Aber dann ist mein Elterngeld weg. Also kann ich keine Wohnung bezahlen. Und wenn ich vorerst zu meinen Eltern ziehe, brauche ich seine Zustimmung.
Da mir die Worte im Mund umgedreht werden, habe ich dennoch einen Termin beim Anwalt am Dienstag. Traue mit gar nicht raus, brauche ja anscheinend immer die Zustimmung von ihm wenn das Kind dabei ist.

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Re: Unterhalt

Antwort von Maimin20 am 19.11.2017, 10:58 Uhr

Tja da muss ich sagen, dass er nachdem unser Kind geboren wurde das nie noch mal berechnen lassen hat.

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Re: Unterhalt

Antwort von Maimin20 am 19.11.2017, 11:02 Uhr

Ist das nicht auch etwas unfair kein Unterhalt bekommen, aber er will die Hälfte der Miete haben. Wir haben eine 4,5 Raum Wohnung. Da ist ja dann schon mehr als die Hälfte von meinem Elterngeld weg.
So werde ich ja niemals Geld sparen können zum ausziehen.

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Re: Unterhalt

Antwort von kravallie am 19.11.2017, 11:44 Uhr

verschwende deine energien nicht für hättedadiwari und die gründe für alte trennungen und neue.
es ist wie es ist, ob unfair oder nicht, du bist mündig und hast dem zugestimmt, dass ihr zusammen in eine wohnung zieht. rein rechtlich schuldest du die hälfte der miete, so lange bis dich der vermieter aus dem mietvertrag entlässt, wenn du jetzt kündigst, dann sind das noch 3 monate. frage ist ob der mann sich die wohnung alleine leisten kann und will.
geh mal zu pro familia, evtl bekommst du hartz4 und dann auch eine wohnung. du scheinst im osten zu leben, da gibt es vll noch welche.

ach ja, es sind mehr als 18 jahre verbundenheit mit dem kv.

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Re: Unterhalt

Antwort von Maimin20 am 19.11.2017, 12:02 Uhr

So einfach ist das leider nicht. Wenn die Wohnung gekündigt wird, muss ich noch 6 Monate hier leben. Das steht leider so im Kleingedruckten. Und ich brauche keine Kündigung alleine einreichen. Wir haben zusammen die Wohnung gemietet, wir können Sie auch nur zusammen kündigen. Alleine leisten kann er sich die nicht. Stellst sich aber quer. Denn er will erst mal ein Schreiben haben wie ich mir das alles vorstelle, wer was bekommt und dann kam schon er muss ja auch erst mal eine Wohnung finden. Ich würde ja mit dem Vermieter verhandeln, ob er uns eher gehen lässt, wenn er jemanden findet.
Ich Glaube, er weiß das er sich so besser steht. So muss er keinen Unterhalt zahlen und bekommt die Hälfte der Miete. Somit hat er mehr Geld als wenn wir hier frühzeitig ausziehen .
Nein im Osten leben wir nicht. Wir wohnen in NRW.

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Re: Unterhalt

Antwort von kravallie am 19.11.2017, 13:05 Uhr

das wäre zu prüfen, ob es wirklich 6 monate sein müssen, aber sei's drum, in einen sauren apfel wirst du beissen müssen, wenn aber dein einkommen nicht reicht, bekommst du auch mietunterstützung. eventuell ist der vermieter sogar froh, wenn er euch los wird und du kannst ihm schnell doppelverdiener ohne kinder suchen.

wie stellst du es dir denn vor? wie ist der wohnungsmarkt in nrw?
natürlich braucht auch der mann eine unterkunft, aber ihr könnt nicht warten, bis ihr beide eine wohnung habt, sonst habt ihr ja beide 6 monate doppelte miete.

was er glaubt ist egal, auch er ist mündig und wusste, worauf er sich einlässt.

wie sieht es denn grundsätzlich damit aus, bei wem das kind bleiben soll? droht da auch noch ein kampf?

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Re: Unterhalt

Antwort von Limayaya am 19.11.2017, 14:55 Uhr

Ach, einen von denen Herzchen hast du dir da an Land gezogen. Auf der einen Seite zu verpennt, da alles noch mal berechnen zu lassen, auf der anderen Seite rumjammern, ein weiteres Kind würde sein Leben ruinieren...

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Re: Unterhalt

Antwort von Limayaya am 19.11.2017, 15:06 Uhr

Wie weit wohnen denn deine Eltern weg?
Falls sie in der Nähe wohnen, also ich sag jetzt mal, innerhalb von ca. 15 km.....
Ist jetzt nicht ganz Stadtfein, was ich sage, aber manchmal muss man ein böses Mädchen sein:

Ich würde zu meinen Eltern ziehen. Oder mir alternativ in der Nähe eine kleine Wohnung für mich und mein Kind suchen. Dann -hast du's nicht gesehen, kommt er enges Tages heim, und ihr seid nicht mehr da (idealerweise hast du auch alles mit raus, was dir lieb (und ggf. auch teuer) ist. Am gleichen Tag solltest du mit Babylein auch schon umgemeldet sein. Die meisten Einwohnermeldeämter fragen interessanterweise nicht nach, wenn der Umzug eben innerhalb der Stadtgrenzen ist.
Noch besser wäre natürlich ein Umzug zu deinen Eltern -sofern du und Kind dort ein eigenes Reich haben und nicht nur in deinem alten Kinderzimmer hausen.

Hintergrund ist: ja, es ist nicht ganz gesetzeskonform, allerdings kenne ich auch keinen Fall in der Praxis, wo dann die Mutter gezwungen worden wäre, wieder zurück zu ziehen. Ebensowenig kenne ich Fälle, wo nicht Vermieter ganz schnell bereit gewesen wäre, einen Nachmieter zu akzeptieren (lieber kriegen sie von jemanden anderen die Miete, als einen Mieter in der Wohnung zu haben, der dann eben nicht zahlen kann).

ja.....ich habs damals auch so gemacht...

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Re: Unterhalt

Antwort von Terkey235 am 19.11.2017, 18:14 Uhr

Äh, Limayaya, die Frau wird sicher nicht dazu gezwungen zurückzuziehen, aber einfach so das Kind nehmen, gehen und woanders anmelden, das kann gründlich in die Hose gehen. Damit spielt man doch dem KV in die Karten und geht das nicht abschätzbare Risiko ein, dass der KV sich wegen des Kindesentzugs zu Wehr setzt. Im Recht wäre er. Und natürlich gibt es Fälle, in denen die Frau dann die Kinder los war. Das muss nicht so sein, aber ich würde es nicht riskieren, wenn keine unmittelbare Bedrohung besteht. Hier geht es ja eher um "Er hat mir was verschwiegen und das finde ich doof und seine Familie findet ich übertreibe und das finde ich auch doof."

Auch wenn der Typ ein Vollpfosten sein sollte: Wie würdest du dich fühlen, wenn dein Ex in einer Nacht- und Nebenaktion das Haus ausräumt, die Kinder nimmt und einfach ummeldet? Du würdest es dir nicht gefallen lassen, und alle wären auf deiner Seite.
Dieser Mann scheint sehr auf seine Rechte zu pochen und einem Streit nicht aus dem Weg zu gehen. Da würde ich so ein Risiko nicht eingehen. Lieber besonnen planen und nach Möglichkeit konstruktiv nach Lösungen suchen, auch wenn das in der Situation schwer ist. Und eine gute Beratung in Anspruch nehmen.

Die Eltern wohnen übrigens 20km weit weg. Am Ende müsste ein Gericht entscheiden, ob das ok ist oder nicht. Ich kenne beide Fälle. In einem Fall gingen 25km klar, im anderen 20km nicht.

Und wie soll es gehen, einfach eine neue Wohnung zu mieten und dann noch die Miete für die andere Wohnung hälftig zahlen zu müssen? Vom Elterngeld? Sie steht im Mietvertrag und schuldet die Hälfte der Miete, bis das Mietverhältnis endet. Ich könnte mir gut vorstellen, dass der Vermieter gerne mitmacht und einen früheren Einzug von neuen Mietern problemlos akzeptiert. Kündigen können erstmal aber nur beide zusammen. Da kann sie nicht alleine zum Vermieter gehen und Nachmieter präsentieren, wenn der KV nicht mitmacht. Auch wenn's doof und alles unfair und gemein ist. Meine Freundin lebt gerade in Trennung und verzieht sich abends ins Schlafzimmer, während ihr Ex im Wohnzimmer seine Neuerrungenschaft besteigt

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Re: Unterhalt

Antwort von Limayaya am 19.11.2017, 21:26 Uhr

Das Baby ist gerade mal ein halbes Jahr alt....zeig mir den Richter, der da entscheidet, dass das Kind zum Vater soll (wenn nicht Kindesgefährdung vorliegt). Und mit Kindesentzug kann der Vater auch nicht argumentieren. Er weiß von den Trennungabsichten, und ich hab ihr auch nicht geraten ans Ende der Welt zu ziehen, sondern ein paar Straßen weiter, sodass sein Besuchsrecht durchaus gewährt bleibt.

Die ganzen Horrorszenarien, die du auführst, sind theoretisch zwar möglich, aber in der Praxis wirds eben normalerweise gar nicht gehandhabt. Bis da überhaupt ein Richter sich bemüht, gehen ja gleich mal ein paar Monate ins Land und bis dahin haben sich Mutter und Kind eingelebt und es zählt das Gewohnheitsrecht

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Re: Unterhalt

Antwort von Terkey235 am 19.11.2017, 22:42 Uhr

Ich glaube auch nicht, dass das durchgesetzt wird, sondern sage, dass sich der Vater wehren könnte. Langfristig hätte er mit Sicherheit dadurch einen Vorteil, könnte zum Beispiel das Wechselmodell fordern (wie gesagt, langfristig) und bei jedem Piep wieder damit um die Ecke kommen, dass sie ihm das Kind entzogen hat. Und ja, einfach zu verschwinden, die halbe Bude auszuräumen, Wertgegenstände mitzunehmen und das Kind umzumelden, das ist Kindesentzug, egal was für ein Idiot er sein mag.

Lies mal nach, warum die sich trennen. Da geht's nicht darum, dass er ihr allabendlich eins an die Omme haut. Da geht es um Formalien und Befindlichkeiten.

Ein paar Straßen weiter wohnen aber nicht die Eltern, sonder 20km weit entfernt. Und einfach ausziehen bei bestehendem Mietvertrag, den beide kündigen müssten, wovon soll sie es bezahlen? Momentan kann sie kaum die halbe Miete stemmen.

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Re: Unterhalt

Antwort von Maimin20 am 20.11.2017, 8:59 Uhr

So und jetzt hat er das gesamte Konto leer geräumt. Mit der Begründung er braucht auch Geld zum Leben.

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Re: Unterhalt

Antwort von LittleRoo am 20.11.2017, 9:05 Uhr

Bleib doch nicht bei ihm, nur wegen der Wohnung !

Als wir uns getrennt hatten, bin ich zum Amt und dann hab ich mir und meinem Sohn eine kleine Wohnung gesucht. Dir wird anfangs geholfen, da brauchst du keine Angst zu haben.

Und wegen der gemeinsamen Wohnung... Ich habe damals einen Brief an den Vermieter geschrieben, dass wir uns getrennt haben und ich aus dem Mietvertrag ausscheiden möchte, war kein Problem.

Da muss sich dein Noch-Partner halt auch kümmern und zum Amt gehen und gucken, wie er alleine klar kommt.

Du musst an dich und das Kind denken... Er kann dir erstmal egal sein. Und du kannst froh sein, dass ihr nicht verheiratet seid, so bist du dann frei.

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Re: Unterhalt

Antwort von Strudelteigteilchen am 20.11.2017, 9:50 Uhr

Ist ja schön, daß Dein Vermieter da kein Problem sah, aber so geht das einfach nicht. Man kann nicht einen Vertrag zu Ungunsten von Dritten (in dem Fall dem Mitmieter) abschließen.

Ich möchte das Geschrei hören, wenn Dein studierendes Kind in einer WG wohnt und der WG-Partner mit dem Vermieter beschließt, daß Dein Kind ab morgen alleiniger Mieter der Wohnung ist und daher auch alleine für die Miete aufzukommen hat.

Es gibt Kündigungsfristen, und die sind einzuhalten. Wenn ein Vertrag gemeinsam eingegangen wurde, dann kann er auch nur gemeinsam gekündigt werden. Das ist die Rechtslage. Feddich.

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Re: Unterhalt

Antwort von LittleRoo am 20.11.2017, 11:51 Uhr

Falls du mich meinst...

Es geht auch etwas weniger pampig, oder ???

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Pampig?

Antwort von Strudelteigteilchen am 20.11.2017, 13:43 Uhr

Die Tatsache, daß Dein Ratschlag zu ernsthaften juristischen Problemen führen kann, läßt sich nun mal nicht in rosa Wattebäuschchen verpacken.

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Lass umgehend all Deine Einkünfte und die des Kindes auf ein anderes Konto laufen...

Antwort von Möhrchen am 20.11.2017, 14:04 Uhr

...sprich Dein Erziehungsgeld, Kindergeld...du hast doch morgen einen Termin beim RA - oder? ...falls nicht, such dir auf jeden Fall einen!

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Re: Pampig?

Antwort von LittleRoo am 20.11.2017, 14:46 Uhr

Da hast du, glaube ich was falsch verstanden...

Ich habe ihr geraten zum Amt zu gehen und Hilfe zu holen und ich habe ihr geraten, an sich und das Kind zu denken.

Das mit dem Vermieter habe ich nicht geraten, ich habe geschrieben, dass ich es so gemacht habe und es kein Problem war.
In meinem Fall war mein Ex-Mann im Übrigen auch damit einverstanden und ist selbst dort wohnen geblieben, somit war es auch juristisch in Ordnung, hätte ich vielleicht erwähnen sollen.

Das man sich in so einem Fall vorher beim Vermieter erkundigt, so wie man sich vorher auch beim Amt, ggf. Anwalt, etc. erkundigt, sollte selbstverständlich sein.

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Re: Unterhalt

Antwort von Maimin20 am 20.11.2017, 19:28 Uhr

Also einfach gehen kann ich bisher nicht. Er pocht sehr auf seine Rechte und ich würde mir damit nur ärger einfangen.
Ich habe morgen den Termin beim Anwalt. Da Frage ich, ob ich vorübergehend zu meinen Eltern kann. Der Psychoterror ist der wahnsinn. Jetzt kommt noch das er sagt wir sind zusammen, ich soll das erst schriftlich einreichen. Er wüsste von nichts das ich mich getrennt hätte. Was auch immer die Tour soll. Jetzt will er seinen Job kündigen. Auch wenn er eine Sperre bekommt. Er hat ja eh kein Geld mehr zu leben bei zwei Kindern. Ihm bleibt nur der Selbsterhalt von 1.100 Euro. Dann war das doch nicht ernst gemeint Und einen bereits von mir gepackten Karton hat er wieder ausgepackt und ein paar Sachen von sich eingepackt und weggebracht. Hab ihm gesagt das geht so nicht. Da ich nur noch 10 Euro habe, weil er ja das gesamte Konto leer geräumt hat, ist für mich selbst ein Umzugskarton zu teuer. Meine Mutter hat mir erst mal Geld gegeben, damit ich dem Kind Pre Nahrung kaufen kann. Er hat mir großzügig vorgerechnet eine Packung pro Woche und wir haben noch 10 Tage bis Monatsende also zwei Packungen, das sind 8 Euro zusammen und er gibt mir dann 10 Euro. Mädels ganz ehrlich? Ich hab ihm gesagt er soll sich das Geld sonst wo hinstecken. Das war mir einfach viel zu blöd. Am 1. bekomme ich mein Elterngeld. Da kam dann auch schon das er erst am 15. Geld bekommt und er gucken muss wie er die halbe Miete zahlen kann. Ich kann doch nicht drei Wochen ohne Geld leben. Ich muss doch auch mal tanken. Und ich könnte ewig so weiter schreiben vom terror zu Hause.
Ich hoffe, dass morgen etwas Klarheit ins dunkle kommt. Ich will ihn nicht ausnehmen und von mir aus kann er mehr als die halbe Einrichtung haben. Hauptsache ich kann hier raus.

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Re: Unterhalt

Antwort von kravallie am 21.11.2017, 15:34 Uhr

es kann dir schlicht und ergreifend egal sein, was er plant bzgl. Kündigung.
du bekommst auf jeden fall unterhaltsvorschuss.
meistens ist das eh nur heisse luft, was da jetzt pufft....

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