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Geschrieben von nociolla am 15.12.2017, 10:36 Uhr

Unterhalt nicht erhalten was nun ?

Was würdet ihr machen und was ist zu beachten ?
Mein Ex und ich sind seit 11 Jahren getrennt und seit der Kindesunterhalt damals festgelegt wurde hat er ihn auch immer bezahlt .
1-2x verspätet aber das war es auch an Unregelmäßigkeiten.
Nun hat er mir letzten Monat schon am 5. geschrieben das er noch kein Gehalt hat und Unterhalt überweißt wenn das Gehalt da ist.
Hat er auch gemacht am 11. war er da.

Diesen Monat wieder die Ansage am 3. er hat noch kein Gehalt Unterhalt kommt wenn es da ist.
Bis jetzt noch nichts .

Was gerade diesen Monat echt bitter ist.
Da ich das erste mal kein Gehalt sondern nur noch Elterngeld bekomme da es hier nochmal Nachwuchs gab macht gute 600€ weniger Einkommen.
Auch habe ich gerade diesen Monat pro Kind 180€ Kieferorthopäden privat zu bezahlen , es gab Winterkleidung, meine Tochter war auf ihrer Schule beim „ Weihnachtsball „ was ein Kleid nötigmachte , die Jährliche KFZ-Steuer ist fällig und natürlich gab es Ausgabe für Weihnachten.

Es gibt einen Titel aber ich möchte nicht gleich Streß machen und was soll ich pfänden lassen wenn er kein Gehalt bekommt.
Das er was das angeht nicht lügt ist klar .

Ich möchte nur keine Nachteile für mich und wenn möglich auch nicht für ihn da er mit seiner neuen Frau auch nochmal drei Kinder hat soll da bitte auch alles laufen.

Es geht auch nicht nur um 3,50€ Unterhalt sondern um knappe 1000€

Ich habe das Glück das ich sozusagen zur Miete bei meinen neuen Lebenspartner wohne und nach Rücksprache einfach den Dauerauftrag für die Miete gestoppt habe und im die Miete später bezahlen kann somit ist bis jetzt noch keine Zahlung geplatzt.

Muss ich irgendwo was melden wenn bis Ende des Monats kein Unterhalt da ist ?
Oder ihm schriftlich was zukommen lassen ?
Kann mein Anspruch sonst verfallen wenn ich nichts mache ?

Danke
Noci

 
5 Antworten:

Re: Unterhalt nicht erhalten was nun ?

Antwort von JaLu9116 am 15.12.2017, 12:27 Uhr

Hallo,
Wenn ihr einen normalen Umgang miteinandee habt und sonst die Zahlungen auch da waren würde ich ihn einfach nochmal drauf ansprechen und ihm deine Situation schildern. Er soll mit seinem Arbeitgeber mal n klares Gespräch führen (er hat ja schließlich auch Miete, Rechnungen etc. zu zahlen und noch Frau und Kinder). Soll er sich darum kümmern dass der Arbeitgeber ordentlich zahlt! Zum Amt oder so würde ich jetzt nicht gleich gehn da er ja (wenn er nicht lügt) selbst in der "Scheiße" hockt ohne Geld.
LG

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Re: Unterhalt nicht erhalten was nun ?

Antwort von Möhrchen am 15.12.2017, 13:58 Uhr

Mit Title kannst du zur Not bis etwa Jahr rückwirkend vollstrecken...melden musst du das nirgends und ihm auch nix zukommen lassen - außer die Info, dass Du natürlich darauf wartest...hier hat vor ca. 4 Monaten eine größere Spedition Insolvenz angemeldet...da kommen die Gehälter bestimmt auch nicht pünktlich...da war erst im Oktober klar, dass die Gehälter für Dezember überhaupt gezahlt werden können...das sind keine guten Anzeichen.

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Re: Unterhalt nicht erhalten was nun ?

Antwort von desireekk am 15.12.2017, 14:13 Uhr

hallo,m

juristisch recht einfach:
Du kannst den Titel in die hand nehmen und damit zu dem für deinen Ex zuständigen Gerichtsvollzieher gehen, dort schridftlich erklären dass Du den Unterhalt bis zu der im Titel (bzw. im BGB) festgelegten Frist nicht erhalten hast und er geht dann los und pfändet das. Ggf. geht er direkt an das gehalt Deines Ex um es zu bekommen.

Auf privater Basis:
Ihr scheint ein halbwegs gutes Verhältnis zu haben.
Sprich ihn an und frage nach was los ist. Auch wenn er ggf. nicht 100% sofort zahlen kann, zumindest 50% müssen drin sein.

Was Du alles an Zhalungen zu leisten hast die sich gerade um den Jareswechsel anhäufen (und bei ihm ja genauso) kann ihm genauso wurscht sein wie Dir. Und dass sein Unterhalt nicht DEINE Weihnachtsgeschenke für die Kinder finanziert auch. Das würde ich also aus der Argumentation raushalten. Fakt ist aber eben dass seine Kinder seines Unterhalts bedürfen. Und zur Not muss er eben auch mal einen Notgroschen aufbauen damit er Unebenheiten im Gehaltseingang überbrücken kann.
Müssen wir ja auch, die Kinder essen ja weiter und müssen weiterhin mit Unterkunft, Versicherungen und Wärme versorgt werden.

Mein Mann zahlt auch Unterhalt (und bedeutend mehr!) und es war manchmal schon super knapp, aber dann sind wir eher an Erspartes gegangen als dass seine Mädels nicht den Unterhalt bekommen hätten.

Also: zumindest eine größere Teilzahlung muss möglich sein.

LG

D

P. S. mein Ex hat gerade eine tolle Argumentation: er kann das versprochene Geld zum Führerschein des Juniors nicht beisteuern (mit dem dieser fest gerechnet hat), weil er mir jetzt endlich mal den seit 2 Jahren teilweise ausstehenden und ständig angemehnten Unterhalt nachgezahlt hat...
... ich habe ihn dann gefragt ob der Junior jetzt dann also mit dem Führerschein warten soll bis ER (der KV) meint das Geld zu haben (von dem er schon seit über 2 Jahren weiss dass er es beisteuern will)?

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Re: Unterhalt nicht erhalten was nun ?

Antwort von pauline-maus am 15.12.2017, 21:53 Uhr

Ich sehe das weniger entspannt, tausend Ecken sind ja nicht wenig und bestimmt auch verplant.
Du kannst ja dann auch nicht in der kita ,Hortbetreuung , Essensanbieter ect. anrufen und sagen, das du nicht zahlen kannst, da du noch kein Geld hast.
Es gibt Verpflichtungen , die sind nun mal da und sicher hat er bestimmt kleine Reserven, die müssen dann eben ran und er zahlt halt in kleinen Summen(Raten)
Einmal kann das passieren aber 2 mal , eieiei da wär es heikel für mich und ich würde reagieren, gerade wenn man einen Titel hat.

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Geklärt

Antwort von nociolla am 20.12.2017, 10:00 Uhr

Er hat es nun vom Arbeitgeber in Bar bekommen und mir in bar gegen Quittung gegeben.
Scheinbar kann der Arbeitgeber gerade keine Überweisungenmachen

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