Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Jeckyll am 04.10.2012, 15:49 Uhr

Unglaublich.... du bist echt eine arme Wurst...

da stirbt der KV (gut, das wird für euch weniger ein Problem sein wenn ihr seid Jahren nichts mehr von ihm gehört habt) und dann so was.

Kann kaum glauben, dass die Rechtssprechung wirklich verlangt, dass DU die Unterhaltsschulden deines Ex tragen sollst. Von was denn? Wenn ihr kein Erbe hattet. Echt unglaublich.

Falls aber doch eine Erbe auftaucht, denke daran die Unterhaltsschulden die deine Tochter über die Jahre aufgehäuft hat einzuklagen. Auch wenn ich nicht glaube, dass Du jemals auch nur zehn Cent siehst.

Ich hoffe auf jeden Fall, dass der Bürokratiekram nicht so heftig für Dich wird. und Du schnell und einfach aus der Sache raus kommst

Jeckyll

 
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