Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von b-dine am 01.10.2012, 11:57 Uhr

gewissensfrage

hallo

also es geht darum das mich heute der KV meiner großen gefragt hat ob er sie am samstag mal für ein oder zwei stunden haben kann, da eine familienfeier ansteht.

nun kennt aber meine große eigentlich niemanden dort, da kein kontakt zu dieser seite der verwantschaft besteht und ich habe die kleine auch noch nie alleine beim vater gelassen, ich bin immer mit hingegangen...

nun sind dann ja auch ihre "großeltern" mit dabei und die sind na ja ein wenig pingellisch, würde ich fast sagen, wenn da die sachen von ihr nicht koreckt gebügelt sind, heißt es wieder schlechte mutter.

momentan ist sie auch noch in ihrer trotzphase, ich will das nicht ich will dies nicht....bitte und danke sind wieder fremdwörter....

jetzt weiß ich nich ob ich die kleine hingeben soll oder nicht...

habt ihr einen rat?

 
25 Antworten:

Re: gewissensfrage

Antwort von claudi700 am 01.10.2012, 12:10 Uhr

wie alt ist dein kind? will SIE denn da hin?

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ganz klar - hingeben....!

Antwort von FrauKrause am 01.10.2012, 12:12 Uhr

Du bist ja nicht dabei, kannst Dich also auch nicht über irgendwelche "Bemerkungen" ärgern. Die Kleine kennt den Papa, das reicht doch. Außerdem sinds nur ein paar Stunden. Es kann Dir herzlich egal sein, wenn die Großeltern nörgeln. In erster Linie werden sie sich wohl sehr freuen.

Meiner wird von allen Seiten, allen Verwandten seinerseits immer sehr verwöhnt und geliebt. Das ist doch schön....

Und für die paar Stunden mach die Süße schick, das macht ja auch Spaß.

LG fk

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Re: gewissensfrage

Antwort von Pamo am 01.10.2012, 12:16 Uhr

Ist doch schön, wenn die Kinder langsam Kontakt zu ihrer Familie väterlichseits entwickeln.

Dumme Bemerkungen werden immer gemacht und wie die Kinder es machen, ist es für manche falsch. Gemecker kommt also sowieso, selbst wenn das Kind "bitte" und "danke" sagen würde. Im Zweifelsfall hieße es dann, das Kind sei gewissenlos von dir zum Floskelnsagen abgerichtet worden. Da musst du dir wohl eine dickere Haut wachsen lassen.

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Re: gewissensfrage

Antwort von b-dine am 01.10.2012, 12:23 Uhr

die kleine ist zwei und ob sie da schon weiß ob sie möchte oder nicht, keine ahnung (sagt sie momentan nur noch)

also meint ihr meine pläne ändern und das kind hingeben?

könnt mich da irgendwie ärgern, weil an ihren b-day und so was denken sie ja aucht nicht dran....

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Kann es sein...

Antwort von angry.me am 01.10.2012, 12:39 Uhr

... dass das mal wieder ein typischer Fall von Meinungsunterstützungs-such-posting ist?
Sorry, wenn ich Dir da was unterstelle.
Aber für mich klingt es einfach so, als ob Du nach Gründen SUCHST, die Kleine da nicht hinzugeben.
Ist doch scheissegal, ob Du Dich dann halt mal hinstellst und die Wäsche nen Ticken länger und "korrekter" bügelst als sonst, um die Oma zufrieden zu stellen.
Und Natürlich kennen die Kinder die Seite der Familie nicht, wenn Du Bedenken hast, sie dort hin zu geben.
Die "Großmutter" ist eben nunmal die Großmutter, auch wenn Du sie "IN ANFÜHRUNGSZEICHEN" setzt.
Und sie hat ihr Recht, die Enkelkinder auf der Familienfeier zu sehen- egal wie wenig sich der KV auch kümmert.
Im Übrigen habe ich einen KV, der seinen Sohn- selbst an den Umgangswochenenden- von Anfang an so gut wie nie sieht. Er gibt am WE unser Kind zu den Großeltern oder zu Freunden. Und trotzdem habe ich ihn auf JEDE (!!!) Familienfeier gelassen, die stattfand, egal wie ich über die Familie denken mag. Denn das ist das Recht unseres Kindes und das seiner Verwandtschaft.
Punkt.

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Re: gewissensfrage

Antwort von Pamo am 01.10.2012, 12:48 Uhr

Dann würde ich mich doch ganz besonders freuen, wenn die Kinder endlich mal einbezogen werden. Vielleicht ändert sich nun langsam etwas.

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Re: gewissensfrage

Antwort von b-dine am 01.10.2012, 12:51 Uhr

habe den KV jetzt bescheid gesagt das er die kleine von 10-11:30 haben kann...

habe mich vorher aber auch vergewissert das ihre beiden halb Brüder (7 jahre) auch da sind....die beiden sieht sie jedes wochenende zum kaffee, so das es denke ich für das erste treffen leichter sein wird...hoffentlich....

jetzt jemand noch eine idee was ich in der zeit mache??? bin durch die SS sehr sehr nach am wasser gebaut, habe letzte woche fast geheult als ich die kleine in die kita bringen musste...doofe hormone

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Re: gewissensfrage

Antwort von Pamo am 01.10.2012, 12:54 Uhr

Ich würde ein ausgiebiges Schönheitsprogramm mit Vollbad machen.

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Re: gewissensfrage

Antwort von b-dine am 01.10.2012, 12:56 Uhr

grins, ich glaube dann kann ich die kleine erst abends abholen...grins...wenn iich in der wanne bin kenn ich mich doch, da schlaf ich immer ein :(

aber die idee an sich ist super, thx

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Gewissensfrage ???

Antwort von bobfahrer am 01.10.2012, 13:34 Uhr

...also da wird´s mal Zeit das die Kinder auch in ihre andere verwandschaftliche Seite integriert werden würd ich mal sagen, und "ein zwei" Stunden? Traut ER sich nicht mehr / länger zu oder DU IHM?

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GANZE 90 MINUTEN !? Wow!

Antwort von bobfahrer am 01.10.2012, 13:36 Uhr

Sorry, wegen 90 Minuten würde ich den hol / bring Aufwand nicht machen!

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Re: Gewissensfrage ???

Antwort von b-dine am 01.10.2012, 13:45 Uhr

länger dürfte er vom gericht auch schon gar nicht und ihn es zutrauen, er hat zwar schon 4 kinder, aber die leben alle nicht bei ihm, hat sich damals nie ums kind gekümmert, nicht mal gefüttert oder gebadet.

bin da halt vorbelastet, geb ich auch zu....

und ich weiß auch nicht wie die kleine reagiert wenn sie zu lange bei "fremden" ist, deswegen fang ich lieber kurz an und das kann sich ja dann steigern. sie kennt dort neben ihren halbbrüdern noch noch die großtante und den großokel, weil wir sie immer sehen und uns auch mit ihnen unterhalten wenn ich die kleine aus der kita abhole.

habe ihn den vorschlag gemacht das ich alle zwei wochen nachmittags rum komme mit ihr, da fängt er aber schon wieder an das kann er nicht jetzt schon entscheiden, das kommt dann immer drauf an ob er arbeiten muss oder nicht (PS: er ist arbeitslos)

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sie kennt aber doch den Papa?

Antwort von Milia80 am 01.10.2012, 14:43 Uhr

liest sich so als willst du sie nciht mitlassen weil etwas negatives auf dich fallen könnte (kein bitte, ungebügelt etc.)

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in die kita darf sie aber zum papa nur 90 min????

Antwort von Milia80 am 01.10.2012, 14:47 Uhr

sorry das versteh ich nicht....
zumal sie ja jedes we ihre halbgeschwister (und auch papa?) sieht die ja auch da sind.

er kann ja anrufen wenn es nicht klappt.
warum darf sie nie alleine hin?

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Re: in die kita darf sie aber zum papa nur 90 min????

Antwort von b-dine am 01.10.2012, 16:29 Uhr

ihre halbbrüder wohnen nicht beim papa.

das sie nicht alleine hin darf wurde vom gericht so bestimmt.

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naja, Du musst schon MEHR Infos geben...

Antwort von FrauKrause am 01.10.2012, 16:32 Uhr

warum wurde es denn vom Gericht bestimmt, dass sie nicht alleine darf? Gibt es schwerwiegende Gründe, die aktenkundig geworden sind (Vernachlässigung, Mißhandlung)? Diese Infos sollte man bei so einer Frage, wenn sie denn vorhanden sind, natürlich mitliefern. Dann sollte evtl. neu darüber nachgedacht werden.

LG fk

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Re: sie kennt aber doch den Papa?

Antwort von angry.me am 01.10.2012, 16:34 Uhr

Genau so sehe ich es auch, wie schon oben geschrieben.
Geregelter Umgang ist normal, auch schon in diesem Alter. So viel zu "ich könnte ja alle zwei Wochen mal mit ihr hinfahren"... Mädel- wenn Dir was an dem Umgang liegt, dann REICHT! DAS! NICHT!!!
Dein Ex muss ziemlich doof sein, dass er das offensichtlich mitmacht.
Ich halte den Kontakt für die "andere" Familienseite sehr wichtig! Und ich habe es bei all meinen Kindern auch so Hand, dass sie regelmäßig und vorbehaltslos zu den Papas, den Großeltern, Tanten, Onkels etc. können, OHNE dass ich meine Bedenken äußere.
Und meine Kinder sehen ihre Familie gerne- so wie es eben auch bei "nicht getrennten" Paaren die Norm ist.
Das ist wichtig für die Entwicklung.
Und genauso scheisse wie die berüchtigten "Nicht kümmernden Väter" sind die "nicht abgeben wollenden Mütter" für den Umgang.

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Re: naja, Du musst schon MEHR Infos geben...

Antwort von b-dine am 01.10.2012, 16:37 Uhr

wurde damals mittels polizeilicher hilfe aus der gemeinsamen wohnung geschaft, da der KV nach alkoholeinfluss stark gewalttätig wurde und ich die kleine noch auf dem arm hatte als er zugeschlagen hat und sie hat leider etwas abbekommen.

deswegen gibt es dieses gerichtsurteil...die ersten paar monate durfte er die kleine gar nicht sehen, dann mit jugendamt und momentan ist es so das immer jemand mit dabei sein soll / muss, jugendamt kontrolliert.

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Re: naja, Du musst schon MEHR Infos geben...

Antwort von FrauKrause am 01.10.2012, 16:44 Uhr

und warum gehst Du dann nicht einfach mit? Du bist ja sonst auch immer dabei, wie Du schreibst. Wenn es ein Urteil gibt, MUSST Du Dich ja sogar weigern, weil Du sonst Deiner Fürsorgepflicht nicht angemessen nachkommen würdest, denke ich. Verstehe die ganze Fragerei nun nicht mehr. Geh mit oder bleib mit Deiner Kleinen fern.
.
Einem Schläger würde ich mein Kind auch nicht geben. Und mit diesem Urteil schon mal gar nicht.

LG fk

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Nachtrag: Lies Dir mal bitte dein AUSGANGSPOST

Antwort von FrauKrause am 01.10.2012, 16:53 Uhr

durch und danach den zum Schluss AUF NACHFRAGE rangehängten Satz mit dem Gerichtsurteil, das im AP mit keinem Wort erwähnt wird, obwohl es eigentlich die allerwichtigste Info wäre, aufgrund derer sich eigentlich die komplette Anfrage von vornherein erübrigt. Wie wirkt das auf Dich? Entweder Du kannst nicht richtig denken, oder Du hast Dir das mit dem Gericht jetzt auf Druck von hier nachträglich ausgedacht.

Sehr seltsam, wirklich.

Aber egal, im Endeffekt gilt das, was das Sicherste und beste für Dein kleines Kind ist. Bist Du in der Lage, das herauszufinden?

Wünsche Dir Glück dabei. Denn das wirst Du und vor allem DEIN KIND brauchen!

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ist das der einzige grund für das urteil??

Antwort von Milia80 am 01.10.2012, 19:58 Uhr

es war sicher schlimm keine frage, finde es aber ungewöhnlich direkt so ein hartes urteil zu bekommen wenn es nur einmalig war und er sonst nciht trinkt und ein kümmernder vater wäre.

wie lang soll denn der betreute umgang stattfinden?

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Kein Gericht der Welt...

Antwort von angry.me am 01.10.2012, 20:05 Uhr

... entscheidet nach einer einmaligen Gewaltaktion von seiten eines Elternteils so.
Leider, wie ich finde.
Und dennoch Fakt. (Meine persönliche Meinung hierzu tut nichts zur Sache)
So, liebe AP, ziehst Du jetzt noch ein paar weitere Gewalttaten des KVs aus dem Sack, um Deine Verweigerungshaltung zu rechtfertigen?`

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Re: naja, Du musst schon MEHR Infos geben...

Antwort von bobfahrer am 02.10.2012, 7:37 Uhr

Klarer Fall von Arumente sammeln zur Umgangsverweigerung, das mit dem Gericht nehm ich ihr so nicht ab.

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Re: Kein Gericht der Welt...

Antwort von b-dine am 02.10.2012, 7:49 Uhr

das zieh ich mir nicht aus dem hut, hab es schriftlich von gericht. anhörung war damals 6 tage nachdem ich die gemeinsame wohnung verlassen habe.

verweigern tu ich mich nicht, klar währe es schön wenn die kleine auch zur restlichen familie kontakt hat, gerade da meine so langsam kleiner wird und die kleine auch nur von meiner seite her ihre urgroßmutter hat...

vom wissensstand her würde ich es sogar begrüßen wenn sie zu ihren anderen großeltern kontakt hat, da sie beide sehr gebildete menschen sind.

ich denke auch das ein mensch, wenn er will sich ändern kann.

deswegen werd ich die kleine für die zeit hinbringen und auch wieder abholen, verlass mich da einfach drauf das es klappt, da ich nicht davon ausgehe das im beisam der familie was passieren kann.

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Re: gewissensfrage

Antwort von rabukki am 02.10.2012, 21:11 Uhr

Also wenndunichts befürchtest außer der schlechten Meinung der Großeltern über dihc, dann wrde ich sie "hingeben". Ist doch wichtig für das Kind, oder? Die Kommentare solltest du zu überhören lernen. Zumal du ja sicherlich weißt, was aus deiner Sicht eine gute Mutter ausmacht. Das reicht doch!

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