Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 04.10.2012, 8:42 Uhr

Und noch ein P.S.

Richtig, aber wissen die Eltern das?

Ich habe gerade so ein Szenario vor Augen:
Die Eltern (wobei das auch jemand anders sein könnte - neue Ehefrau oder Lebenspartnerin zum Beispiel) haben eine Bankvollmacht, weil jeder vernünftige Mensch jemandem eine Bankvollmacht ausstellt, falls ihm was passiert. Oder es war eben ein gemeinsames Konto mit der neuen Frau/LG. Jetzt ist der Mann tot und der Bevollmächtigte denkt einfach, daß da sonst keiner ist - vielleicht weiß er nichts von den Kindern, oder weiß nicht, daß die Kinder erbberechtigt sind - und behandelt das Konto so, als wäre er der Erbe: Zahlt die Beerdigung, kündigt die Daueraufträge und nimmt den evtl. vorhandenen Rest an sich. Das muß ja nicht mal böswillig sein, das kann man durchaus gut meinen. Leider bringt man aber so die ganze Geschichte durcheinander, weil dann keiner einen Erbschein beantragen muß und daher kein Erbe aktiv vom Nachlaßgericht gesucht wird.

Normalerweise geht die ganze Erbscheingeschichte in Gang wenn entweder das Bestattungsinstitut jemanden sucht, der den Spaß bezahlt, oder die Bank das Konto abwickeln will/muß. Wenn weder das eine noch das andere stattfindet, dann braucht keiner einen Erbschein und prompt ist das Chaos perfekt.

 
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