Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 04.10.2012, 8:50 Uhr

Und noch ein P.S.

Die Eltern können das Konto nur schließen lassen, wenn sie entweder Erbe (mit Erbschein) oder Bevollmächtigte über den Tod hinaus sind. Siehe mein Beitrag unten. Da mindestens ein Erbe ersten Ranges das Erbe nicht ausgeschlagen hat, können sie keinen Erbschein haben - bleibt die Vollmacht. "Einfach so" geht das nicht - wäre ja noch schöner.

Okay: Es könnte sein, daß derzeit keiner Zugriff auf das Konto hat und die Zahlungen munter weiterlaufen. Dann muß aber ziemlich viel Geld vorhanden gewesen sein, denn die Bank wäre aktiv geworden, wenn über Monate die Miete (und evtl. noch andere Zahlungen) abgeht aber kein Zahlungseingang mehr stattfindet und das Konto deswegen wild ins Minus rutscht. Oder der Vermieter ruft an und fragt, warum die Miete weiterläuft - auch dann wachen die auf.

Apropos Vermieter: Auch die Wohnung muß abgewickelt werden. Wer hat die gekündigt? In dem Fall bin ich mir nicht absolut sicher, aber ich vermute, daß auch das eigentlich nur die Erben dürften und nicht einfach die Eltern oder sonstwer ohne Erbschein. Wobei ein (privater?) Vermieter sich vielleicht selber nicht auskennt und daher u.U. eine Kündigung von den Eltern akzeptiert, auch wenn sie eigentlich rechtlich nicht kündigen dürfen.

 
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