Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 22.09.2009, 8:36 Uhr

Und wenn Du den "Dienstweg" gehst?

Wenn Ihr Euch als gemeinsam Erziehungsberechtigte nicht einigen könnt, entscheidet ein Gericht. Wenn der Richter die Impfung für nötig hält, würde seine Unterschrift dann die Unterschrift des KV ersetzen. Ich hatte das Thema schon mal durch, als Temi eine Leistenbruch-OP brauchte und der Vater mangels Adresse nicht greifbar war. In die Wege geleitet wurde das bei mir durch das Jugendamt, an die ich mich verzweifelt gewandt hatte.

Dann bist Du zumindest rechtlich auf der sicheren Seite.

Gruß,
Elisabeth.

 
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