Geschrieben von shinead am 03.08.2010, 23:24 Uhr |
und los geht es .....
Hallo!
Wenn sich Dein Ex nicht freiwillig ummeldet, dann mahne ihn noch einmal (am besten schriftlich) mit einer Frist an dies zu tun. Verweise auf das Meldegesetz.
Tut er es nicht, wende Dich an das Bürgerbüro vor Ort und melde ihn zwangsweise ab.
Bezüglich des Kindesunterhalts:
Der Mindestunterhalt für eine 6-jährige beträgt 364 Euro. Dem KV steht allerdings das hälftige Kindergeld zu, also 93 Euro. An euch zu überweisen blieben dann noch 271.
Dem KV müssen zum Leben mindestens 900 Euro bleiben. Verdient er also bei zwei Kindern zwischen 6 und 11 Jahren nicht mindestens 1442 Euro netto handelt es sich um einen sogenannten Mangelfall. Hier muss der Unterhalt anders berechnet werden.
Wenn er nicht (regelmäßig) zahlt: Wende Dich an das Jugendamt richte ein Beistandschaft ein. Dann regelt das Jugendamt alles bezüglich des KU inklusive eines Titels...
Lieben Gruß
Corinna
- und los geht es ..... - zusanna 03.08.10, 22:39
- Re: und los geht es ..... - shinead 03.08.10, 23:24
- kannst ihn abmelden nach unbekannt - shortie 04.08.10, 8:32
- Nachtrag - shortie 04.08.10, 8:48
- kannst ihn abmelden nach unbekannt - shortie 04.08.10, 8:32
- Re: und los geht es ..... - shinead 03.08.10, 23:24