Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shortie am 04.08.2010, 8:32 Uhr

kannst ihn abmelden nach unbekannt

Hallo,

das Verschweigen von unangenehmen Dingen kenn ich auch, wird hier auch praktiziert.
Geld wollte er auch nie ansprechen, weil ich dann immer so komische Fragen stelle ... ("Was meinst, wovon wir jetzt ein Jahr gelebt haben, ohne jegliche Unterstützung von dir?" "Keine Ahnung, das musst DU doch SELBST wissen!" Aber sonst groß auf MEINE Kinder sind mir so wichtig, MEINE Familie etc.pp., ... kennt man alles!)

Meiner wollte nicht ausziehen, nachdem er hier zunächst unerlaubt eingezogen ist, und als er raus war, hat er sich nicht abgemeldet. Relativ formlos genügte ein Termin in der Meldestelle, und dann war er abgemeldet. Nach unbekannt verzogen.
Das gibt evtl. Ärger auf seiner Seite, denn natürlich reicht es solchen Herren nicht, dreimal darauf hinzuweisen, dass man es tun wird und im Anschluss, dass man es getan hat ... Nirgends gemeldet und nichts davon gewusst ... Dabei hätte er so schön mit uns eine Bedarfsgemeinschaft bilden können, und Hartz IV beziehen, damit er wenigstens ein Einkommen hätte. Ich hätte mich dann eben auch arbeitslos melden sollen, und das wäre so schön gewesen ... Herr, schmeiss Hirn vom Himmel, BITTE!!!

Bei mir war es wichtig, da er freiwillig bzw. absichtlich über kein Einkommen verfügt, dass ich Leistungen nach UVG beantragen kann. Der Nachweis war dann somit erbracht, dass ich alleine wohne.


Jetzt läuft alles desbezüglich gut.

Allerdings funktioniert nichts, wo er direkt involviert ist. Gerade wieder zwei Tage erlebt. Grausam. Die armen Kinder!

 
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