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Geschrieben von Anja4 am 07.01.2011, 9:12 Uhr

Trennung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Wohnungszuweisung Erklärung

Hallo zusammen, nun gehöre ich bald auch zu den Alleinerziehenden ;o(

Wir haben uns gerade getrennt, ich werde bald ausziehen, ich war auch im November schon beim Anwalt um mich zu erkundigen. Allerdings habe ich jetzt eine email von meinem Mann an seinen Anwalt gelesen von Anfang November, wo er den Antrag auf Wohnungszuweisung, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Scheidung erst mal zurückstellen möchte, also Scheidung ist klar, aber wenn er einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht stellt/stellen wollte, wollte er dann die Kinder haben? Und was bedeutet Wohnungszuweisung, wollte er mich aus er Wohnung weisen? Na ja, wenn alles klappt, werde ich im Februar mit den Kindern ausziehen, anwaltliche Unterstützung habe ich auch, allerdings habe ich da erst nächste Woche einen Termin. Im Internet ist nichts passendes zu finden, vielleicht hat ja jemand von euch sowas schon erlebt oder gehört, danke für die Antworten.
LG

 
4 Antworten:

Re: Trennung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Wohnungszuweisung Erklärung

Antwort von vallie am 07.01.2011, 9:20 Uhr

wenn sich die eheleute im falle der trennung nicht einigen können, wer in der ehelichen wohnung bleibt, dann entscheidet das gericht. das ist eine wohnungszuweisung. der eheleut, bei dem die kinder wohnen hat wahrscheinlich die besseren karten.
mit dem abr kenne ich mich nicht aus, aber ich denke schon, daß er es angedacht hat, mit den kindern zusammen in der wohnung zu bleiben.
aber wenn er das alles zurückgestellt hat und du eh bald ausziehst droht ja keine gefahr mehr.

ich denke, daß ihm das der anwalt geraten hat.

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Re: Trennung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Wohnungszuweisung Erklärung

Antwort von Möhrchen am 07.01.2011, 9:24 Uhr

Guten Morgen und herzlich willkommen hier;-)

also Dein Mann scheint da sehr vorausschauend geplant zu haben., wenn er diese Anträge Anfang November schon zurückstellen hat lassen...heißt ja, daß das alles schon in der Pipeline und fertig zum Abschuß war.

Zu den Kindern: Ja, wenn er einen Antrag auf das ABR stellt, will er die Kinder bei sich haben.
Wie alt sind die Kinder denn und wer hat sich bisher vorwiegend um sie gekümmert?

Zur Wohnung: ja, so wie ich den Antrag auf Wohnungszuweisung verstehe, hat er Schwierigkeiten bei der Entscheidung erwartet, wer von euch in der Wohnung bleiben darf...wenn beide Ehepartner den Mietvertrag unterschrieben haben und keiner ausziehen will, hilft u.U. ein o.g. Antrag, den anderen aus der Wohnung rauszukriegen, wenn der Vermieter mitspielt.

In Kombination mit dem Antrag auf das ABR macht der Antrag auf die Wohnungszuweisung sogar großen Sinn, da er so den Kindern das gewohnte Umfeld erhalten könnte...Vielleicht hatte er Angst, die Kinder komplett zu verlieren und wollte deshalb vorsorgen? Wie seid ihr denn jetzt verblieben? Ist er einverstanden daß Du mit den Kindern ausziehst? Habt ihr über Umgang geredet?

lg heike

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Re: Trennung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Wohnungszuweisung Erklärung

Antwort von desireekk am 07.01.2011, 9:41 Uhr

Dein Mann hat seinem Anwalt geantwortet?

Na, dann ist das für mich klar:
Der Anwalt spult das "normale Programm" runter das eben möglich ist und fragt seinen mandanten ab, was er davon anleiern soll.
Dein Noch-Mann sagt: "Nee, das lassen wir mal noch"

Das finde ich eher positiv als negativ, denn sonst hätte er auf die Initiative / Beratunsgleistung seines Analts doch gleich losgeschlagen.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Trennung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Wohnungszuweisung Erklärung

Antwort von Anja4 am 07.01.2011, 16:37 Uhr

Hallo, danke für die Antworten erst mal, also wir haben uns immer mal gestritten und nun ist es halt soweit, nach 11 Jahren ist die Ehe vorbei. Wir haben anfang der Woche ncoh mal geredet und er sagte, er würde in den Anbau ziehen und ich kann im Haupthaus bleiben, nur nach dem ich dann durch Zufall die mail gelesen habe, habe ich der Wohnung zugesagt. Ich ziehe definitiv aus, etwa 1000m weiter in eine Wohnung mit allen Kindern (zwischen 3 und 10 Jahre alt), bewußt bleibe ich im gewohnten Umfeld der Kinder und so können sie an ihrer Schule bleiben und ich bleibe bewußt in der Nähe des Vaters, denn ich möchte das er sie sehen kann und sich kümmern kann und das die Kinder ihren Vater nicht so sehr vermissen. Ich war halt echt geschockt über die mail, aber ich war vorher auch schon zu 80% für eine eigene Wohnung, als Tür an Tür mit ihm zu wohnen, das ist für eine Trennung zu nah aneinander. Ich werde dies Wochenende noch mal mit ihm reden, denn mir ist an einer guten Trennung gelegen zum Wohle der Kinder.
LG

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