Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 12.01.2012, 7:37 Uhr

@ Thelmalouise

Nicht nur austragen dürfen hat damit was zu tun.
Zum Glück haben die Gerichte das erkannt und wenn er darauf klagen würde, dann hatte er noch nie bessere Chancen als jetzt in Deutschland.

Der KV muss trotzdem vor Gericht erst mal nachweisen, dass er ein "kümmernder" Vater ist. Dann steht ihm das geteilte Sorgerecht zu.

Kümmert er sich nicht, kriegt er es auch in Deutschland nicht.

 
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