Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 29.11.2004, 20:31 Uhr

Steuererklärung - gemeinsam oder getrennt?

Hallo,

die klassische Antwort auf Deine Frage, ob Du die Nachzahlung von ihm Zurückfordern oder die Unterschrift unter die gemeinsame Veranlagung von ihm einklagen kannst, ist ganz einfach: Kommt drauf an! Sorry, ich weiß, ist nicht hilfreich, aber es fehlen noch ein paar Angaben, vor allem, ob Dein Mann in 2003 irgendwelche Einkünfte hatte. Hat er auf LSt-Karte oder so gearbeitet, hat er pauschalversteuerten Arbeitslohn gehabt, war er selbständig in irgendeiner Weise tätig,...?

An sich - wenn er keinerlei Einkünfte hatte, kannst Du die gemeinsame Veranlagung einklagen, bzw. seine Unterschrift gerichtlich ersetzen lassen. Dauert zwar endlos lange - aber dann könntest Du erstmal die Zusammenveranlagung mit nur Deiner Unterschrift abgeben, das laufende Gerichtsverfahren belegen und die Steuerfestsetzung aussetzen lassen, bis das Gericht entschieden hat - was aber auch schon mal zwei, drei Jahre dauern kann; aber sofern Du im Verfahren gewinnst (und das tust Du, wenn er keine Einkünfte hat), bist Du letztlich mit größter Sicherheit auf der sicheren Seite.

Falls er doch Einkünfte hat, ist die Sache längst nicht so eindeutig, dann ist er steuerrechtlich nicht zur Unterschrift verpflichtet, aber Du kannst ihn zivilrechtlich verklagen, Dir die Nachzahlung zu ersetzen, im wesentlichen jedenfalls. Ist aber dann reines Zivilrecht, und interessiert das Finanzamt nicht wirklich.

Vielleicht könntest Du ja noch ein paar Angaben machen, dass man mehr dazu sagen könnte...

P.S.: Es ist keine Einzelveranlagung, die Du für Dich alleine beantragst, sondern eine getrennte Veranlagung, da Ihr 2003 ja noch nicht dauernd getrennt gelebt habt (paar Unterschiede gibt es dabei). Und wenn Du getrennte Veranlagung beantragst, wird von seitens des Finanzamtes mit ziemlicher Sicherheit Deinem Mann näher getreten werden, ggfs. mit Zwangsgeldandrohung oder Schätzungsbescheid, eventuell mit Vollstreckungsbeamten, Kontenpfändung, Haussuchung etc., eventuell auch mit Ersatzzwangshaft, falls er seiner Abgabepflicht nicht nach kommt. Allerdings: Das ganze Repertoire klingt zwar ziemlich heftig, aber ich habe in 10 Jahren Praxis beim Finanzamt bisher nur zwei oder drei Haftbefehle in solchen Fällen gesehen, ist also in letzter Konsequenz die ausgesprochene Ausnahme.

 
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