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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 29.11.2004, 15:15 Uhr

Steuererklärung - gemeinsam oder getrennt?

Hallo,

folgende Situation:

Bisher habe ich immer unsere gemeinsame Steuererklärung gemacht, meistens schon im März oder April, sobald alle Unterlagen vorlagen.

Aber die Erklärung für 2003 steht noch aus, irgendwie hatte ich bisher nicht den Nerv dazu. Jetzt hat das FA einen unfreundlichen Brief geschrieben, daß wir die einreichen sollen, sonst gäbe es Strafe. Ist ja gut, sehe ich ein.

Und jetzt kommt das große AAAAber:
Der PC, mit dem ich bisher immer die Erklärung gemacht habe (seit 4 Jahren mit Elster, also papierlos), steht im Zimmer meines Mannes. Und nur dort nützt er auch was, weil nur dort ein Internet-Anschluß liegt. Mein Mann weigert sich, mir Zutritt zu dem Zimmer und damit dem PC zu gewähren.
Nun habe ich mich aufgerafft und die Erklärung per Hand zu machen (unter erheblichem Mehraufwand, weil ich die ganzen gespeicherten Daten nicht abrufen konnte). Jetzt weigert mein Mann sich, die Erklärung zu unterschreiben.
Also habe ich die Erklärung nochmal gemacht, als Einzelveranlagung nur für mich. Wenn mein Mann gerne vom FA verwarnt wird - bitte schön. Ich habe da keinen Bock drauf.
Aber wenn ich die Einzelveranlagung wähle, muß ich nicht unerheblich Steuern nachzahlen. Schließlich hatte ich das ganze Jahr noch LSTK 3, weil wir uns ja erst im März 2003 getrennt haben.

Was nun? Kann ich die Nachzahlung von ihm Zurückfordern (nicht, daß da was zu holen wäre)? Oder kann ich die Unterschrift unter die gemeinsame Veranlagung von ihm einklagen (dann bekämen wir was wieder, da kann er gerne die Hälfte von haben)?

Oh, Herr, wirf Hirn, mein Mann hat seines verloren.....

Genervte Grüße,
Elisabeth.

 
5 Antworten:

Re: Steuererklärung - gemeinsam oder getrennt?

Antwort von AB am 29.11.2004, 16:11 Uhr

Hallo

ich würde beim Finanzamt nachfragen - die müssen doch auch kostenlos Auskunft geben - ggf. auch bei einem Lohnsteuerhilfeverein

MfG

Anita

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Re: Steuererklärung - gemeinsam oder getrennt?

Antwort von LaraRobin am 29.11.2004, 20:18 Uhr

Hallo,

hatte Dein Ex in 2003 eigene Einkünfte? Wenn nicht, kann er einer Zusammenveranlagung eigentlich nicht widersprechen. Ruf mal beim FA an, und frag was Du machen sollst, wenn Dein Mann sich weigert die ESt zu unterschreiben. Lohnsteuerhilfeverein würd ich nicht anrufen, da man da erst mal Mitglied werden muss und dann auch Beiträge zahlen muss.

Liebe Grüße Susanne

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Re: Steuererklärung - gemeinsam oder getrennt?

Antwort von Leena am 29.11.2004, 20:31 Uhr

Hallo,

die klassische Antwort auf Deine Frage, ob Du die Nachzahlung von ihm Zurückfordern oder die Unterschrift unter die gemeinsame Veranlagung von ihm einklagen kannst, ist ganz einfach: Kommt drauf an! Sorry, ich weiß, ist nicht hilfreich, aber es fehlen noch ein paar Angaben, vor allem, ob Dein Mann in 2003 irgendwelche Einkünfte hatte. Hat er auf LSt-Karte oder so gearbeitet, hat er pauschalversteuerten Arbeitslohn gehabt, war er selbständig in irgendeiner Weise tätig,...?

An sich - wenn er keinerlei Einkünfte hatte, kannst Du die gemeinsame Veranlagung einklagen, bzw. seine Unterschrift gerichtlich ersetzen lassen. Dauert zwar endlos lange - aber dann könntest Du erstmal die Zusammenveranlagung mit nur Deiner Unterschrift abgeben, das laufende Gerichtsverfahren belegen und die Steuerfestsetzung aussetzen lassen, bis das Gericht entschieden hat - was aber auch schon mal zwei, drei Jahre dauern kann; aber sofern Du im Verfahren gewinnst (und das tust Du, wenn er keine Einkünfte hat), bist Du letztlich mit größter Sicherheit auf der sicheren Seite.

Falls er doch Einkünfte hat, ist die Sache längst nicht so eindeutig, dann ist er steuerrechtlich nicht zur Unterschrift verpflichtet, aber Du kannst ihn zivilrechtlich verklagen, Dir die Nachzahlung zu ersetzen, im wesentlichen jedenfalls. Ist aber dann reines Zivilrecht, und interessiert das Finanzamt nicht wirklich.

Vielleicht könntest Du ja noch ein paar Angaben machen, dass man mehr dazu sagen könnte...

P.S.: Es ist keine Einzelveranlagung, die Du für Dich alleine beantragst, sondern eine getrennte Veranlagung, da Ihr 2003 ja noch nicht dauernd getrennt gelebt habt (paar Unterschiede gibt es dabei). Und wenn Du getrennte Veranlagung beantragst, wird von seitens des Finanzamtes mit ziemlicher Sicherheit Deinem Mann näher getreten werden, ggfs. mit Zwangsgeldandrohung oder Schätzungsbescheid, eventuell mit Vollstreckungsbeamten, Kontenpfändung, Haussuchung etc., eventuell auch mit Ersatzzwangshaft, falls er seiner Abgabepflicht nicht nach kommt. Allerdings: Das ganze Repertoire klingt zwar ziemlich heftig, aber ich habe in 10 Jahren Praxis beim Finanzamt bisher nur zwei oder drei Haftbefehle in solchen Fällen gesehen, ist also in letzter Konsequenz die ausgesprochene Ausnahme.

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Taktischer Ratschlag:

Antwort von desireekk am 29.11.2004, 23:03 Uhr

Hallo Elisabeth:

Taktischer Ratschlag: mache eine gemeinsame und lege ein kurzes Schreiben bei, daß Dein Mann leider nicht gewill ist, zu unterschreiben. Und daß Du den FA-Beamten gerne Arbeit abgenommen hättest (also über Elster eingereicht), Dein Mann Dich aber nicht an den PC lässt.

Es ist mal wider ein Argeument, daß Ihr Euch nicht einigen könnt ( bzw. er nicht kooperativ sein will) und es steht immer noch die elterliche Sorge aus...

Viele liebe Grüße

Désirée

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Danke für die Tips

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 30.11.2004, 9:28 Uhr

Ich werde wohl mal tatsächlich die gemeinsame Erklärung einreichen und die Erklärung dazuschreiben, wie Désirée schrieb.

Liebe Désirée, wie geht es Dir denn? Wollen wir mal wieder ins "Bohne & Malz" gehen zum Quatschen? Gerade in letzter Zeit habe ich oft an Dich gedacht und mich gefragt, wie es Euch wohl geht. Leider schwächelt mein Handy-Akku und ist natürlich immer dann leer (oder behauptet, daß er leer ist, ich glaube, er schwindelt), wenn ich mal Zeit und Lust zum Telefonieren habe *grummel*.

Liebe Grüße,
Elisabeth.

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