Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von tapeten am 04.12.2004, 17:41 Uhr

Sozialarbeiter / Klamottengeld

Hallo,
ist ja echt unglaublich. Wenn Du nen Antrag gestellt hast, hast Du auch das Recht auf nen Bescheid. Wenn Du also einen schriftlichen Antrag gestellt hast, hat er auch die Pflicht Dir nen schriftlichen Bescheid zu geben. Es sei denn Du verzichtest darauf. Aber dass ist ja offensichtlich nicht der Fall...
Es gilt aber, wann der Antrag gestellt wurde. Wenn du ihn dieses Jahr noch gestellt hast, dann steht dir auch noch das Geld zu. Zumal Du ja fast vor nem Jahr das letzte Mal was bekommen hast. Normalerweise kannst du ja alle 6 Monate beantragen, wenn du laufende Hilfe erhälst.
Hoffe ich konnte Dir etwas helfen.
Liebe Grüße

 
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