Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kroemy am 02.12.2003, 23:06 Uhr

Sozialamt-was kann ich machen??

Hallo,
alleinerziehende dürfen bis 30 Wochenstunden arbeiten.
Ich war im ersten jahr ganz zu hause und habe dann ab denn 2. lebensjahr Teilzeit gearbeitet.
Habe dann erst mal bescheid bekommen, das mir nun kein Ezg mehr zusteht, dagegen habe ich widerspruch eingelegt.
Mit den ganzen gesetzen usw. aus der Broschüre und auch dazu geschrieben, das ich trotzdem den überwiegenden Teil der Betreuung noch habe, da das kind ja nur halbtags in der Einrichtung ist.
Egz habe ich dann bekommen.
denn Widerspruchsantrag müßte ich noch haben, wenn du interesse hast, kannst du dich ja melden.
gruß kathrin

 
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