Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sonja31 am 21.09.2008, 20:04 Uhr

Soweit ich weiß...

ist ein Verzicht auf Trennungsunterhalt unwirksam.
Betreuungszuschuß vom JA
Wohngeld, evtl. Hartz IV
UVG falls der Vater keinen Unterhalt für die Kids zahlen kann

LG

 
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