Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Savanna2 am 02.06.2010, 15:30 Uhr

Sorry-nochmal...

Hallo ihr lieben,

ich habe noch eine letzte Frage (hoff ich)

Ich musste ja H4 beantragen und meine LV geht über die Vermögensgrenze raus.

Allerdings würde es ca.25% Verlust bedeuten wenn ich sie Rückkaufen würde, das heißt ja sie wird nicht berechnet.

Nun meine Frage:
Kommt sie dann ganz aus der Berechnung raus oder sagt das Amt da nn zb ah ja sie haben noch 2000 Euro bar die müssen sie dann trotzdem erst verbrauchen.

Wenn die LV kompett rausfällt da eben zu hoher Verlust komme ich lange nicht an den Freibetrag.

Weiß das einer, zählt sie gar nicht oder doch insoweit dass ich erst das verfügbare verbrauchen muss??
(Hieße dann aber Rücklagen sind ja Null da da ja auch wenn ich in eine Notlage geraten würde ich sehr hohen Verlust beim auflösen hätte)

LG

 
4 Antworten:

Re: Sorry-nochmal...

Antwort von vallie am 02.06.2010, 18:57 Uhr

bei mir war das damals so, daß ich die lv nicht zurückkaufen mußte, aber der rückkaufswert mir als vermögen angerechnet wurde.
so mußte ich 7000 dm zurückzahlen. ich hatte nach wiederarbeitsbeginn 6 monate zeit und dann durfte ich in 50 dm-raten zurückzahlen. du kannst dir ausrechnen, wie lange ich gebraucht habe....

allerdings war das 1995.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sorry-nochmal...

Antwort von Savanna2 am 02.06.2010, 21:12 Uhr

Hm,

das wäre natürlich nicht so schön, habe mir jeden Monat dafür über 70 Euro abgespart aber besser als sie aufzulösen dass ist alles was ich habe falls mir was passiert oder eben später für die Rente.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sorry-nochmal...

Antwort von vallie am 03.06.2010, 9:30 Uhr

ja, ich fand das auch nicht schön und kann mich noch an mein entsetzen erinnern, als ich das erfuhr.
ich hatte für das alter vorgesorgt, war damals schon 9 jahre vz-berufstätig, also ab schulende in die kassen eingezahlt, habe 10 monate sozialhilfe bekommen, denn es war klar, daß ich nach einem jahr wieder arbeiten würde und durfte dann einen großen teil wieder zurückzahlen.
fand ich nicht gerecht. aber was soll´s, ein grund mehr, warum ich nie wieder in eine solche situation geraten möchte.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

man kann die LV schon schützen heute

Antwort von Savanna2 am 03.06.2010, 10:00 Uhr

So ists bei mir ja auch.
HAb ich ihr genauso erzählt, fester Job da, über 10 jahre nur einbezahlt.
Einzige Altersvorsorge usw.

Sie meinte ich solle einfach mal vorbeikommen.
ich hatte da die hoffnung wenns über 10 % verlust sind dass sie komplett rausfällt.
und sellbst wenn ich wieder arbeiten gehe werde ich zwar genug haben um aus h4 rauszufallen aber knapp ists immer noch.

man kann heute eine Ausschlußverwertung oder so einbauen lassen,dann zählt die LV nicht mit aber das will ich auch nicht denn sollte einer von uns zb krank werden und bräuchte teure therapien könnte man die LV weder beleihen, noch kaufen o.ä.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.