Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ina21 am 09.01.2004, 23:05 Uhr

Sorgerecht vor der Geburt klären lassen? geht das?

Ich habe mal eine frage,
und zwar wie ist das , kann man schon in der Schwangerschaft zum Jugendamt gehen, und klären lassen ob man geteiltes sorgerecht haben will?

und wenn ja und man sich dann doch irgendwie trennt oder so, kann man es dann wieder rückgängig machen?
oder wird das schwer?

über antwort wöre ich sehr dankbar

Liebe Grüße
Ina

 
19 Antworten:

Re: Sorgerecht vor der Geburt klären lassen? geht das?

Antwort von sibs am 10.01.2004, 18:55 Uhr

Hallo,

man kann das gemeinsame Sorgerecht schon vor der Geburt klären. Aber mache es nicht. Falls Ihr Euch vielleicht doch mal trennt (wir wollen aber positiv denken), ist es sehr, sehr schwierig das alleinige Sorgerecht wieder zu bekommen. Dann ägerst Du Dich vielleicht sehr darüber. So wie ich, die in blauäugiger Verliebtheit das gemeinsame Sorgerecht unterschrieben hat.

Also überlege es Dir ganz genau.

Liebe Grüße und noch ein schönes WE.

Sibs

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Sorgerecht vor der Geburt klären lassen?

Antwort von Rob am 10.01.2004, 23:51 Uhr

Hallo Ina, klar geht das. Mann kann es aber auch nach der Geburt machen, dagegen spricht auch nichts.
Mit Sib's Ansicht, du solltest es nicht machen, nur weil es mal schief gehen KÖNNTE, bin ich überhaupt nicht einverstanden.
Erstens finde ich diese Einstellung viel zu negativ, zweitens ist auch eine Trennung kein Grund um auf dem gemeinsamen Sorgerecht zu verzichten. Denn mittlerweile ist erwiesen, das GSR fürs Kind besser ist.
Ein altes Sprichwort sagt: "kleine Kinder, kleine Sorgen. Große Kinder, große Sorgen."
Und dann ist es ein Segen, wenn sich die Eltern auf eben diese Elternebene absprechen und verständigen können. Das muss man aber aufbauen und pflegen ...
Gruß, Rob

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Re: Sorgerecht vor der Geburt klären lassen?

Antwort von sophieno am 12.01.2004, 9:46 Uhr

Hi!
Also ich bin total froh, dass ich das alleinige Sorgerecht für meine Tochter habe, weil ihr Vater sich kaum um sie kümmert. Hätte er das GSR würde er nur noch mehr Ärger machen. Ich finde, das muss man sich schon gut überlegen. Und vielleicht ists auch besser, erst mal zu gucken, wie sich jemand verhält, wenn das Kind da ist. Mein KV wollte unbedingt ein Kind, sobald es da war, wurde mir klar, dass er nicht gerade der Super-Vater ist bzw. werden würde. Ich mein, prinzipiell ist es bestimmt ungerecht, dass Väter nicht automatisch das Sorgerecht mit bekommen, wenn das Kind unehelich geboren wird. Andererseits kann man auch nicht sagen, dass das GSR grundsätzlich für ein Kind gut ist, oder?
sophieno

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Frage an Sophieno

Antwort von RainerM am 12.01.2004, 9:51 Uhr

Du schreibst:

"Andererseits kann man auch nicht sagen, dass das GSR grundsätzlich für ein Kind gut ist, oder?"

Kann man denn sagen, dass das alleinige SR der Mütter "grundsätzlich für ein Kind gut ist" ?

Daran zweifel ich.

Zwar wird speziell in diesem Forum dargestellt, dass alle Mütter supter toll für ihr Kind sind, und alle Väter superschlechte Versager sind.... aber ich sehe mich nicht gezwungen, das zu glauben, zumal man im real life so einge andere Erlebnisse hat.

bye

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Gemeinsames Sorgerecht

Antwort von Leena am 12.01.2004, 11:09 Uhr

Hallo,

selbst ich glaube, dass ein gemeinsames Sorgerecht grundsätzlich (!) gut für ein Kind ist, da normalerweise dann wirklich beide Eltern "in der Pflicht" sind dem Kind gegenüber, und keiner einen Grund hat, sich zu drücken, da er ja eh nur "Elternteil 2. Klasse" oder so wäre. So gesehen ist ein gemeinsames Sorgerecht auch gut für die Eltern, da es dann auch in ihrem ganz eigenen Interesse liegt, irgendwie eine konstruktive Zusammenarbeit zustande zu bringen, statt auf Konfrontationskurs zu gehen. Natürlich sprechen in manchen Fällen objektive, schwerwiegende Gründe gegen ein gemeinsames Sorgerecht, aber die sollte man in jedem Fall überprüfen, bevor man nur deshalb ein alleiniges Sorgerecht möchte, weil man sich vielleicht einmal trennen könnte und dann ein Sorgerecht des anderen Elternteils "lästig" fallen könnte oder weil man dann als Alleinsorgeberechtigter in einer stärkeren "Machtposition" gegenüber dem nichtsorgeberechtigten Elternteil ist.

Ich würde also immer prüfen, ob wirklich schwerwiegende, auch von Dritten nachvollziehbare Gründe gegen ein gemeinsames Sorgerecht sprechen, diese Frage für mich selbst mit meinem Gewissen ausmachen - und dann entscheiden!

Viele Grüße,
Leena

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Es fragt sich immer wieder...............

Antwort von Richie am 12.01.2004, 11:14 Uhr

Hallo sophieno,

...........was denn von sorg-losen Gesellen anderes als Sorglosigkeit er-
wartet wird; nomen est omen.
- Erst knickerig mit gleichberechtigender Elternschaft rum-
geizen und sich dann noch wundern/beschweren wenn der 'Erzeuger'
sich so verhält wie er gestellt ist.-
Das kanns doch wohl auch nicht sein.
MfG Richie

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@RainerM

Antwort von sophieno am 12.01.2004, 14:09 Uhr

Hi Rainer!
Genau das ist doch, was ich meine, dass weder das alleinige noch das geteilte Sorgerecht grundsätzlich ne gute Lösung ist. Ich finde, das ist abhängig von Mutter und Vater, wie sie mit der jeweiligen Situation klar kommen. Und das man über das Sorgerecht eigentlich im Einzelfall entscheiden müsste und nicht pauschal. Ich hätte die Krise, wenn mein KV das GSR hätte, weil er meine Tochter nur benutzt, um zu versuchen, wieder an mich ranzukommen. Ich kenn aber wohl Väter, die so was nicht machen, und sich super um ihre Kinder kümmern. Wo ich es dann ganz ungerecht finde, dass sie das GSR nicht haben, gerade weil sie so viel für ihre Kinder tun. Also bitte, ich kann sehr wohl differenzieren, auch bei Männern ;-)) Und ich habe nirgendwo geschrieben, dass "Väter alle superschlechte Versager" sind. So ein Urteil erlaub ich mir nur über meinen KV...
sophieno

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Re: Gemeinsames Sorgerecht

Antwort von sophieno am 12.01.2004, 14:15 Uhr

In der Theorie klingt das prima. In der Praxis ist es schwierig, wenn einer nicht bereit dazu ist (oder beide), vernünftig zu handeln und das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen. Ich hab jetzt ein Jahr lang probiert, eine Umgangsregelung mit meinem KV zu treffen. Das hat er abgelehnt. Mit den Worten: Mit dir treffe ich keine Regelung. Jetzt sitz ich beim Jugendamt, damit die ihn animieren, sich um sein Kind zu kümmern.
sophieno

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Re: Es fragt sich immer wieder...............

Antwort von sophieno am 12.01.2004, 14:17 Uhr

Ja super, nun sag du mir noch, dass die Frauen schuld sind, wenn ein KV sich nicht um sein Kind kümmert. Das macht mich echt sauer.
sophieno

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Re:

Antwort von RainerM am 12.01.2004, 14:21 Uhr

Hi Sophieno,
ich hatte dich schon richtig verstanden, mir missfiel nur der spezielle Satzt, der ja schnell und unbedacht gesagt/geschrieben wird.

Ansonsten ist es ein riesen Problem, die Eltern zu beurteilen.
Der Gesetzgeber, bzw die umsetzenden Behörden entziehen sich unelegant dieser Verantwortung dadurch, dass sie festlegen, dass ein Elternteil der bevorzugte ist, ohne eine Einzelfallprüfung, damit es für sie selber bequem ist.

Dass in gewissen Einzelfällen dabei ein tragischer Fehler begangen wird, scheint denen nicht so wichtig zu sein, die Vorteile für den Staat überwiegen, und darauf kommt es an.

Ansonsten tut unser Land zuwenig für getrenntlebende Eltern, anders in zB Dänemark, wo man die Eltern notfalls betreut und an die Ausübung der gemeinsamen Sorge heranführt, zum Wohle der Kinder.

Aber nicht hier....

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Es fragt sich... Neue Erkenntnisse!

Antwort von Rob am 12.01.2004, 16:36 Uhr

Sophie,
ja, wenn sich ein Elternteil ausgesprochen blöd verhält, dann ist nicht automatisch der andere daran Schuld. Man sollte jedoch nicht übersehen, das so manches im Leben unerwünschte Nebenwirkungen hat. Eines davon ist, das "sorgerechtslose" Väter eben manchmal genau das nicht tun, was sie von Gesetz wegen auch gar nicht dürfen: sich RICHTIG ums Kins sorgen!
Es geht auch anders: es hat sich mittlerweile herausgestellt, das Väter die das GSR haben, sich in den allermeisten Fällen tatsächlich auch viele bewusster um ihr Kind kümmern (einzelne Ausnahmen werd es weiterhin geben, aber auch nicht alle Mütter sind gut für ihre Kinder).
Es klappt besser mit dem Umgang und auch mit dem Kindesunterhalt gibt es viel seltener Probleme.
Es gibt übrigends in Deutschland einen Landkreis, der dabei ist die Vorteile des GSR mit handfesten Beweisen zu untermaern: der Landkreis Cochem in Rheinland-Pfalz.

Ausführlicher Link hierzu:

http://www.isuv.de/cochem/cochem01.phtml

Schönen Gruß, Rob

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Re: Es fragt sich immer wieder...............

Antwort von Richie am 12.01.2004, 16:49 Uhr

Hallo sophieno,

ich kann nicht genau beurteilen, wie der KV Deines Kindes ist, und von chuld von irgendwem an irgendwas war nun bei mir überhaupt nicht die Rede.
Aber es ist doch paradox, daß von jemandem, der (zweitklassig) als Sorglos-Vater hingestellt ist und null Mitbestimmungsrecht/-spracherecht bei seinem Kind hat, erwartet wird, er solle ''sich sorgen'', engagieren und
sich kümmernd zeigen.
Man/frau wird von Sklaven keine Herren-
arbeit verlangen/erwarten können.
MfG Richie

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Harte Worte..............

Antwort von RainerM am 12.01.2004, 17:15 Uhr

"Man/frau wird von Sklaven keine Herren-
arbeit verlangen/erwarten können."

Hi Richi,
ich kann deine ursprüngliche Argumentation durchaus zum Teil verstehen.

Natürlich wird jeder, der von wirklichen Entscheidungen ausgeschlossen wird, ohne dass es einen konkreten grund für den Ausschluss gibt, extrem demotiviert und frustriert sein.

Einerseits ein passiver Dulder sein, andererseits sich anbidern um dem anderen Elternteil zu diensten zu sein, damit dieser eine Entlastung - natürlich entsprechend ihrer Vorstellungen, grenzen und Wünschen - zu bieten, genau das kann man8n) nicht so ohne weiteres.... da spricht schon die Erziehung, die man "zum Mannewerden" genossen hat, dagegen.

Aber vielleicht ist da der Hund begraben...
Vielleicht sollte man8n) nicht so sehr sehen, was man für "sie" leistet, sondern alleine nur das, was man für sich und sein Kind erreichen kann.

Dass man kein Sorgerecht hat, muss einen doch nicht soweit resignieren lassen, dass man sich ohnmächtig fühlt und resigniert NICHTS mehr für sein Kind tut.

Man kann auch vieles für sein Kind jenseits des Sorgerechtes bewirken.
Ein Kind steht nicht durch das Sorgerecht unter Einfluss, sondern alleine dadurch, wie es zu einem Menschen steht, wie die Beziehung zu ihm ist.

Durch die Beziehung zu seinem Kind kann man evtl. viel mehr Einfluss ausüben, als es die "alleinsorgende Mutter" jemals kann.

Ausserdem kann die Argumentation, die du vorbringst, auch nur eine gute Rechtfertigung darstellen, wenn sich ein Vater vom Kind zurückzieht... man kann die Schuld der Mutter oder dem System zuschieben - und das empfinde ich wiederum als zu einfach.

Ich sehe mich nicht als Sklave der Mutter meines Sohnes, auch wenn ich so manches Mal auf ihren guten Willen angewiesen war.... letztendlich ist es heute so, dass auch sie von meinem guten Willen abhängig ist und ich denke, dass das inzwischen immer nebensächlicher geworden ist.

Ich verschaffe ihr Vorteile, so dass sie für sich Freiraum erhält, und sie lässt mich mit unserem Sohn in Ruhe, sprich: sie redet mir nicht rein.

Sowas kann sich sehr gut einpendeln, man muss nur erstmal über seinen Schatten springen.... auf beden Seiten.
Nur darauf zu warten, dass es die andere Seite zuerst tut, das ist keine gute Ausrede.

bye

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Re: Harte Worte..............

Antwort von sophieno am 12.01.2004, 17:27 Uhr

Mir scheint, dass hier der Frust die Beiträge bestimmt, bei mir im übrigen auch. Ich renne dem KV seit mehr als einem Jahr hinterher, damit er sich regelmäßig um die Kleine kümmert und kriege nur dumme Sprüche reingedrückt. Warum soll ich das Sorgerecht teilen? In der Hoffnung, dass er sich dann um sie kümmert? Das hat er von Anfang an nicht wirklich getan. Übrigens: in dem Land, aus dem mein KV kommt, machen sie das mit dem Sorgerecht so: Das Kind bleibt bis zum 6. Lebensjahr bei der Mutter. Danach hat der KV das Recht, das Kind zu sich zu nehmen, auch gegen den Willen der Mutter. Was haltet ihr denn davon? Mir macht das richtig Panik, weil ich befürchte, mein KV könnte auf den gleichen Gedanken kommen und die Maus einfach irgendwann dorthin entführen...
sophieno

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Aber sicher,....

Antwort von Richie am 12.01.2004, 19:38 Uhr

Hallo Rainer,

.....sind das nicht unmittelbare und
sichtbare Zwangsläufigkeiten, die in jedem Fall wirksam sind. Aber Machtver-
hältnisse sind es, die menschliche Beziehungen regieren, das weiß jeder
Psychologiestudent bis zum Vordiplom, nur die Leute, die denken, der Mensch handele in nahen und naheliegenden Beziehungen, und Kind-Eltern - Verhältnisse s i n d naheliegend,
vernunft- und abstraktbezogen, glauben,
Väter hätten sich auch ohne elterliche Sorge zu sorgen und seien nicht unterbewußt vom Gefühl ihrer Bedeutungslosigkeit geleitet.
Jedermann/frau weiß, daß Mitsprachelose
wenig engagiert, Nicht-Gefragte demotiviert in einer Angelegenheit sind,
nur im Eltern-Kinder - Bereich soll das
nicht gelten.
Da sind ue Väter unter Bewährung stehende 'Erzeuger'.
Gerade die abwägende Akribie, grüblerische Gedankenarbeit und (über)vorsichtige fast spökenkiekerhafte
Zukunftsertastung wegen einer evtl. mit
den KVä gemeinsam zu erklärenden Sorge
seitens vieler ue Kimü spiegelt doch das
subjektive Schwergewicht elterlicher Sorge wider.
Einzeln betrachtet mögen die Bestandteile elterlicher Sorge läppisch
erscheinen, in der S u m m e aber bilden sie eine gewaltige Machtfülle, die weit über ihre pragmatischen Elemente unterbewußt auf die beteiligten
Menschen ausstrahlt.
MfG Richie

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Re: Es fragt sich... Neue Erkenntnisse!

Antwort von Sabri am 12.01.2004, 21:32 Uhr

Hi Rob!
Du solltest nicht Ursache und Wirkung verwechseln.
Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht haben häufiger als Eltern mit alleinigem Sorgerecht zusammen gelebt, waren ev. verheiratet, kennen das/die Kind/er besser, haben häufiger schon eine Beziehung zu ihnen aufgebaut... Klar, dass da Umgang + Unterhalt besser laufen.
Nach meiner Erfahrung verweigern Frauen das gemeinsame Sorgerecht vorallem dann (Ausnahmen gibt es auch hier), wenn der KV jede Menge Probleme mitbringt (Drogen, Psychosen/Neurosen, Gewalttätigkeit...). Ob ein erzwungenes gemeinsames Sorgerecht da ein Segen ist, bezweifle ich.
Gruß, Sabri
P.S. Natürlich ist meine Sichtweise beeinflusst von den Erfahrungen, die ich mit "meinem" KV gemacht habe und ich bin heute heilfroh über die Entscheidung gegen ein gemeinsames Sorgerecht.

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Drogen, Psychosen/Neurosen, Gewalttätigkeit.

Antwort von RainerM am 13.01.2004, 8:11 Uhr

Hi Sabri,
das ist ja voll die Härte! *grins*

Gilt das auch für mich?

Also ich weiss ja nicht.... ich bin weder gewalttätig, noch auf Droge noch psychisch angschlagen (jedenfalls nicht über den heute so üblichen Rahmen *schmunzel*).

Warum habe ich dann kein Sorgerecht?


Vielleicht weil wir nie wirklich zusammen gelebt haben?
Vielleicht weil viele Berater der Mutter davon abraten? ... u.a. sagte sie mal was davon, dass man dann ja Probleme beim Umziehen hätte..

Vielleicht aber auch deshalb, weil wir nie ein ernsthaftes Gespräch darüber geführt haben?

Ich habe das Thema nie angerissen, weil ich es bei dieser Mutter für sinnlos halte.
Sie kann nämlich nicht kooperativ und gemeinsam handeln und entscheiden.
Sie kann immer nur nach eigener, manchmal auch sprunghafter Weise ihr Leben gestalten.
Ich sehe da für mich keine Chance und werde darum kein Gespräch führen, das hat nur Sinn, wenn ich ihr dabei Vorteile darlegen kann, die sie alleine betreffen.

bye

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Re: Es fragt sich... Neue Erkenntnisse!

Antwort von Richie am 13.01.2004, 8:32 Uhr

Hallo Sabri,

auch drogenkranke Mütter haben Kinder. Und dennoch haben s i e alleinige elterliche Sorge. Das kann also nicht Kriterium sein.
MfG Richie

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*grins* Guter Einwand o.T.

Antwort von RainerM am 13.01.2004, 9:14 Uhr

"

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