Geschrieben von MamaMarie am 14.01.2003, 19:11 Uhr |
Sorgerecht/ Jugentamt/ Finanzamt
Hallo Daniela!
Du KANNST beim Jugensamt einen Antrag stellen damit dieses die Pflegschaft für dein Kind übernimmt. Das heißt es tritt in Rechtsfragen für dein Kind ein. Da Du aber mit dem Vater zusammenlebst scheint das ja nicht nötig zu sein. Ob mit oder ohne Pfleg schaft hat das JA keinen Einfluß auf die Erziehung deines Kindes!
Und dein Freund kann sich den Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, da er ja auch für den Unterhalt des Kindes aufkommt, das hat mit dem Sorgerecht überhaupt nichts zu tun.
Jedoch ist es heutzutage gar nicht mehr so wichtig ob man den Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte hat oder nicht, denn er wirkt sih auf die eigentliche Lohnsteuer überhaupt nicht, sondern nur noch auf die Kirchensteuer und den Soli-Zuschlag aus. Die auswirung auf die Lohnsteuer wurde vor einigen Jahren zugunsten des erhöhten Kindergeldes abgeschafft.
Im Klartext heißt das daß es sich durch den Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte nur um Mini-Beträge handelt die man mehr oder weniger hat.
Ich hoffe, ich konnte dir einigermaßen helfen.
Liebe Grüße
Silvia
- Sorgerecht/ Jugentamt/ Finanzamt - DanyK76 14.01.03, 18:36
- Re: Sorgerecht/ Jugentamt/ Finanzamt - MamaMarie 14.01.03, 19:11
- Ui, wer erzählt dir denn sowas? - RainerM 15.01.03, 7:49
Sitzengelassen und nun???
Was ist einJahr? oder die Zeit mit dem KV oder "danke"
Hallo danifex....also laut Berechnung seiner Anwältin soll er...
Babysitter Dormagen Neuss (NRW)
Frage mich grade, wer die Kosten tragen würde, wenn
Verhalten zum Vater des KV???
Muß ich ständig in angst leben ? die zweite