Geschrieben von DanyK76 am 14.01.2003, 18:36 Uhr |
Sorgerecht/ Jugentamt/ Finanzamt
Hallo,
ich lebe mit meinem Freund zusammen, der auch der Vater des Kindes ist, ich möchte ihn auch beim Jugendamt angeben. Aber ich werde das volle Sorgerecht haben.
Wie ist das denn, ich habe gelesen, dass ich einen Antrag ans Jugendamt stellen kann, damit dieses keine weiteren Rechte haben. wie muß ich das verstehen und was muß ich veranlassen?? Denn ich möchte mein Sorgerecht nicht mit dem Jugendamt teilen.
Und wie ist das mit dem Finanzamt, kann mein Freund das Kind auf seine Steuerkarte eintragen lassen, obwohl ich das alleinige Sorgerecht habe?
Liebe Grüße
Daniela
Re: Sorgerecht/ Jugentamt/ Finanzamt
Antwort von MamaMarie am 14.01.2003, 19:11 Uhr
Hallo Daniela!
Du KANNST beim Jugensamt einen Antrag stellen damit dieses die Pflegschaft für dein Kind übernimmt. Das heißt es tritt in Rechtsfragen für dein Kind ein. Da Du aber mit dem Vater zusammenlebst scheint das ja nicht nötig zu sein. Ob mit oder ohne Pfleg schaft hat das JA keinen Einfluß auf die Erziehung deines Kindes!
Und dein Freund kann sich den Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, da er ja auch für den Unterhalt des Kindes aufkommt, das hat mit dem Sorgerecht überhaupt nichts zu tun.
Jedoch ist es heutzutage gar nicht mehr so wichtig ob man den Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte hat oder nicht, denn er wirkt sih auf die eigentliche Lohnsteuer überhaupt nicht, sondern nur noch auf die Kirchensteuer und den Soli-Zuschlag aus. Die auswirung auf die Lohnsteuer wurde vor einigen Jahren zugunsten des erhöhten Kindergeldes abgeschafft.
Im Klartext heißt das daß es sich durch den Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte nur um Mini-Beträge handelt die man mehr oder weniger hat.
Ich hoffe, ich konnte dir einigermaßen helfen.
Liebe Grüße
Silvia
Ui, wer erzählt dir denn sowas?
Antwort von RainerM am 15.01.2003, 7:49 Uhr
Hi,
also eine automatische Amtsvormundschaft gibt es schon lange nicht mehr, das vorab zur Beruhigung.
Du musst keinerlei Anträge stellen, denn lt. Gesetzeslage bist du als alleinstehende Mutter auch alleine sorgeberechtigt für das Kind.
Du kannst aber folgende Anträge stellen, bzw. Erklärungen abgeben:
- Beistandschaft des Jugendamtes, das muss dann für dich die Klärung der Vaterschaft und den Kindesunterhalt durchführen, deine Elternrechte sind dadurch nicht eingeschränkt, die dürfen dir also nicht dreinreden, oder ähnliches.
- Sorgeerklärung abgeben, wenn ihr (Eltern) euch dazu entscheiden solltet, doch das gemeinsame Sorgerecht auszuführen (geteiltes gibt es nicht, nur alleiniges oder gemeinsames), könnt ihr beide - Vater&Mutter - das beim Jugendamt erklären.
Der Vater hat einen Anspruch auf das halbe Kindergeld und damit sind in der Regel alle nennenswerten steuerlichen Möglichkeiten erschöpft.
Der Kinderfreibetrag bringt nicht allzuviel ein, aber auch auf den halben Freibetrag hat der Vater einen Anspruch.
Das Finanzamt prüft dann bei der Steuererklärung, ob das Kindergeld, oder der Freibetrag günstiger für den Steuerzahler ist - das Kindergeld ist quasi eine pauschale Steuererstattung.
Das hat alles nichts mit dem Sorgerecht zu tun!
Wenn der Vater weniger als 70% des Kindesunterhaltes zahlt, dann kann die Mutter beantragen, den vollen Kinderfreibetrag zu erhalten.
Gruss
Sitzengelassen und nun???
Was ist einJahr? oder die Zeit mit dem KV oder "danke"
Hallo danifex....also laut Berechnung seiner Anwältin soll er...
Babysitter Dormagen Neuss (NRW)
Frage mich grade, wer die Kosten tragen würde, wenn
Verhalten zum Vater des KV???
Muß ich ständig in angst leben ? die zweite