Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 29.04.2011, 19:17 Uhr

Sofort schwere Geschütze auffahren...

Hallo,

nur zum Verständnis fasse ich noch einmal zusammen:

1. Er ist phasenweise gewalttätig, gegen Dinge und gegen Menschen.
2. Alle sind krank, nur er nicht.
3. Seine (ehemalige) Hausärztin hat bereits einen Verdacht Richtung bipolarer Störung geäußert.
4. Der Kindesvater sieht keinen Behandlungsbedarf, er fühlt sich gesund.
5. Kinderarzt sieht keinen akuten Handlungsbedarf, dort sind aber die jüngsten Verletzungen des Kindes aktenkundig.
6. Das Jugendamt sieht keinen Handlungsbedarf.

Zunächst einmal: Sollte sich der Verdacht der Hausärztin erhärten oder sogar bestätigen, dann sind Auswechseln des Freundeskreises und die Ansicht, alle sind krank, nur der Betreffende nicht, typisch und gehören zum Krankheitsbild. Daraus darf man ihm keinen Vorwurf machen, er sieht es einfach so, auch das gehört zur Krankheit.
Aber, daraus folgt nicht, daß man deshalb untätig bleiben muß oder darf. Relevant sind Deine eigenen Wahrnehmungen und die der Kinder, und die sehen anders aus.
Deshalb mein Ratschlag: Am Montag sogleich beim Jugendamt aufschlagen, wenn es geht in Begleitung. Wenn es wieder heißt "Sie übertreiben...!" gleich sich den Vorgesetzten geben lassen und mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei nächsthöherer Stelle drohen, wenn nicht augenblicklich etwas geschieht. Vokabeln wie "Gefahr im Verzug", Kindeswohl und Anwalt dürften den müden Laden schnell auf Trab bringen!
Sollte das alles nichts nützen, sofort ab zum Anwalt und diesen entsprechende Schreiben aufsetzen lassen, ggf. Umgang vorerst ablehnen, bis die entsprechenden Stellen tätig geworden sind oder sich zumindest endlich sachdienlich geäußert haben. Das wird Dein Anwalt dann wissen, wie zu verfahren ist.

Es ist völlig gleichgültig, was der KV hat, wichtig ist, wie er sich darstellt, wie er die Kinder behandelt. Auch die Verleumdungen gehören durchaus zum Krankheitsbild, was ihm aber keine Narrenfreiheit gibt. Wenn sein Tun für Dich wirklich eine gefährliche Rufschädigung bedeuten kann, dann MUßT Du allein deswegen schon tätig werden. Laß Dich auch hier vom Anwalt beraten, vielleicht genügt ein Brief von dort an den KV, um Ruhe einkehren zu lassen.

Es steht zuviel für Euch auf dem Spiel, um hier noch mit weißen Fahnen und Verhandlungsangeboten zu kommen, jetzt mußt Du kämpfen.

Und ich würde mir an Deiner Stelle professionelle Hilfe an Land ziehen, die auf die Betreuung Angehöriger mit diesem Krankheitsbild spezialisiert ist. Die wirst Du bitter nötig haben, wenn Du mit Deinen Kindern durch diese Hölle mußt. Das hat nichts damit zu tun, ob Du selbst krank oder gesund bist, sondern schlichtweg damit, daß man auch als Gesunder mit dieser Art von Erkrankung im engeren Umfeld kaum alleine fertig wird.

Alles Gute
Snoopy

 
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