Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von krümel und murmel am 16.04.2010, 10:34 Uhr

seh das ähnlich wie vallie

auch wenn ich gleich derbe eines drauf bekomme von einigen aber da fehlen wirklich infos. auch für mich.

laut deiner aussage war die richterin frisch von der uni und hatte herzen in den augen als sie deinen ex sah. und dann schreibst du sie schläft ne nacht drüber über ihr urteil. aber jeder der sich ein wenig mit recht auskennt weiß das eine richterin nicht so einfach bei ihrer tasse morgenkaffee beschliessen kann "ach der nehm ich nun mal die kinder weg und geb sie dem mann weil der mir so gefällt"
wie vallie schon schrieb bei einem urteil bedarf es eines protokolles und wenn sie das mal eben so über nacht beschließt dann ist doch die rechtsform gar nicht mehr gewahrt
dein anwalt muss doch akteneinsicht haben und demzufolge wissen was dein ex dir vorwirft.
auch wennes sicherlich sehr viele befangene richter geben mag (das zweifel ich gar nicht an) aber so wie du hier schreibst kann ich das nicht glauben. da fehlen mir persönlich puzzleteile um das bild zu komplettieren.
evtl wissen ja einige user die du persönlich kennst mehr und können sich daher nen besseres bild machen.

 
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