Geschrieben von jessica261179 am 15.04.2010, 20:23 Uhr |
was macht man wenn der KV sich weigert den umgang zu regeln??
Ist das nicht das recht der Kinder bzw. von mir das eine umgangsregelung besteht?
Vielleicht habe ich ja auch mal Termine oder auch ein Privatleben...........
Jetzt war der umgang immer so das er sagte wann er ziet hat.......Ich möchte mich aber auf feste Tage einigen....muss ich dafür zum Jugendamt?
Was wenn er da nicht hin geht...etc? Danke lg Jessica
Re: was macht man wenn der KV sich weigert den umgang zu regeln??
Antwort von Savanna2 am 15.04.2010, 20:27 Uhr
Dann bleibt nur der Gang zu Gericht und wenn ihr Pech habt bekommt ihr beide nicht dass wasihr wollt
Re: was macht man wenn der KV sich weigert den umgang zu regeln??
Antwort von Mrs. Chocolate am 15.04.2010, 20:30 Uhr
Die Kinder haben Recht auf Umgang -
Wenn ihr euch nicht einig werdet, ist der Gang zum JA das erste Mittel der Wahl. Dort wird euch geholfen, eine Umgangsregelung zu vereinbaren die auch Feierertage oder Krankheitstage berücksichtigt. Bei umgangsunwilligen Vätern ist dies oft eine Chance, dass sie sich ihrem Verantwortungsbewusstsein bewusst werden.
LG
Und wenn er nicht mitkommt???
Antwort von jessica261179 am 15.04.2010, 20:40 Uhr
lg
Re: Und wenn er nicht mitkommt???
Antwort von Savanna2 am 15.04.2010, 21:03 Uhr
Zwingen kannst du ihn nicht.
Dann schreibt das JA vielleicht paar mal an und am Ende bringt dann nur der Gang zu Gericht etwas
Re: Und wenn er nicht mitkommt???
Antwort von susafi am 15.04.2010, 21:21 Uhr
wenn er nicht kommt, dann hat er pech... oder nicht? Dann will er ja anscheinend nicht...
zwingen kann ihn keiner
Antwort von marie03 am 15.04.2010, 22:00 Uhr
hallo
auch das gericht nicht, wenn er nicht will wird er dies auch beim umgang so rüberbringen und das bringt dem kind nichts!!!
kein vater wird zum umgang verklagt, darunter würden die kinder auch nur leiden.
wenn dann muss dies aus freien stücken geschehen,kinder merken soetwas sehr schnell.
Gruß Marie
Re: zwingen kann ihn keiner
Antwort von Savanna2 am 15.04.2010, 22:02 Uhr
Es geht doch nicht ums verklagen sondern um absprache der Zeiten oder!?
Re: zwingen kann ihn keiner
Antwort von marie03 am 15.04.2010, 22:05 Uhr
ja aber meinßt du ein gericht wir das festlegen, wenn er nicht will dann war es das.
ich kennne das nur zu gut.
Re: zwingen kann ihn keiner
Antwort von susafi am 15.04.2010, 22:24 Uhr
wenn er sich auf keine Umgangsregelungen einlässt, würde ich das Gespräch beim Jugendamt suchen... wenn er sich darauf nicht einlässt und dort nicht blicken lässt, will er die Kinder nicht sehen... fertig... was will er da klagen? Das er kein Bock auf ein Gespräch hat? Das nimmt doch kein Gericht ernst...
@ Marie
Antwort von susafi am 15.04.2010, 22:28 Uhr
er will ja... aber eben wann er will und an keinen festen Tagen... und dazu kann ihn ein Gericht schon verdonnern...
Re: @ Marie
Antwort von Savanna2 am 15.04.2010, 22:31 Uhr
So verstehe ich ja auch, er will ja Umgang, aber zu seinen Regeln.
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