Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 24.10.2005, 11:22 Uhr

Schmeiss auch nochmal ne rechtl. Frage rein...

hi,
Kindesunterhalt richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen (es sei denn der betreuende ET verdient ein vielfaches).

Der Kindesunterhalt kann sich also normalerweise nur dann ändern, wenn sich das EInkommen des Unterhaltspflichtigen verändert.

Ausserdem besteht zwischen deinem Next und dem Kind keine Unterhaltspflicht.

Gruss

 
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