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Geschrieben von Elkelein am 24.10.2005, 11:17 Uhr

Schmeiss auch nochmal ne rechtl. Frage rein...

Also, wenn ich jetzt mit einem neuen Partner zusammenziehe fällt mein ALGII weg (worüber ich dann nicht wirklich traurig wäre weil ich dann auch endlich wieder arbeiten könnte *freu*), ich bekomme kein Erziehungsgeld mehr und mein Mann wird sich mit Hand und Füssen wehren noch Ehegattenunterhalt zu zahlen (müsste er erstmal noch aber darauf würde ich sowieso verzichten). Also bleibt mir dann, da eheähnliches Verhältniss, noch Kindergeld und Kindesunterhalt. Und das was ich mir dann dazuverdiene.
Aber wie schaut es denn mit den Kindesunterhalt aus? Bleibt der unverändert? Oder wird der weniger durch das Einkommen des neuen Partners?

Gruss Elkelein

 
3 Antworten:

Re: Schmeiss auch nochmal ne rechtl. Frage rein...

Antwort von Peli75 am 24.10.2005, 11:21 Uhr

Hi Elke,

der kindesunterhalt bleibt absolut unangetastet, wenn du einen partner hast.

LG

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Re: Schmeiss auch nochmal ne rechtl. Frage rein...

Antwort von Elkelein am 24.10.2005, 11:22 Uhr

Ok, danke!!!

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Re: Schmeiss auch nochmal ne rechtl. Frage rein...

Antwort von RainerM am 24.10.2005, 11:22 Uhr

hi,
Kindesunterhalt richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen (es sei denn der betreuende ET verdient ein vielfaches).

Der Kindesunterhalt kann sich also normalerweise nur dann ändern, wenn sich das EInkommen des Unterhaltspflichtigen verändert.

Ausserdem besteht zwischen deinem Next und dem Kind keine Unterhaltspflicht.

Gruss

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