von HeikeB1969 am 06.01.2012, 16:51 Uhr |
Scheidungstermin ... Frage zu Nicht-Erscheinen
Hallo,
ich bin nur stille Mitleserin und kann Fragen auch nur per PN beantworten. Mit einigen von Euch hatte ich schon sehr netten Kontakt.
Es steht der Scheidungstermin an. Geladen sind er, sein Anwalt, mein Anwalt, ich.
Da er zu einem anderen Verfahren vor 2 Wochen auch nicht erschienen ist, stellt sich mir die Frage was passiert, wenn er auch hier nicht erscheint.
Geklärt ist noch nichts. Seit Monaten offen sind seine Gehaltsabrechnungen (zuerst gar keine, dann nach Monaten gefälschte, jetzt sollte er Steuer/Rentenbelege und sonstige Belege abgeben), liegen aber noch immer nicht vor. Der Termin ist in 1,5 Wochen.
Offen sind auch sämtliche Unterhaltszahlungen - trotz Pfändungen, auch international. Strafverfahren zieht sich jetzt bald ein Jahr hin ohne Ergebnis.
Das Problem ist, mein Anwalt hat eine extrem weite Anreise und die muss ich natürlich samt Verdienstausfall bezahlen - so wie beim anderen Verfahren auch.
Näheres bitte nur per PN.
Ich danke Euch.
Lg
Heike
ps. er ist im Ausland, nicht EU, aber Europa
Re: Scheidungstermin ... Frage zu Nicht-Erscheinen
Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 06.01.2012, 16:57 Uhr
Was sagt denn dein Anwalt, was dann passiert. Der müsste das doch am besten wissen.
LG und viel Glück!
S
Re: Scheidungstermin ... Frage zu Nicht-Erscheinen
Antwort von ursel66 am 06.01.2012, 16:58 Uhr
Tja, bei mir ist mein EX damals 3 x nicht erschienen! Beim 1. und 2. wurde vertagt (ICH musste mit Kleinkind über 600 km anreisen und Unterkunft zahlen) und beim 3. bestand ich auf der Scheidung in Abwesenheit. Waren zu dem Zeitpunkt auch über 3 Jahre nachweislich getrennt........
Denke, es gibt Mindesttermine, die ausgefallen sind. Mindestens müssen aber die 3 Jahre eingehalten sein.
Viel Glück
Re: Scheidungstermin ... Frage zu Nicht-Erscheinen
Antwort von Pamo am 06.01.2012, 17:05 Uhr
Wahrscheinlich sollte bei bekannter Unzuverlaessigkeit des Kandidaten und bei seinem Wohnsitz im Ausland eine Scheidung in Abwesenheit schneller zu erreichen sein.
Was sagt dein Anwalt hierzu?
Re: Scheidungstermin ... Frage zu Nicht-Erscheinen
Antwort von amadeus_hates_music am 06.01.2012, 17:25 Uhr
Ich wurde beim dritten Termin (zu dem er ebenfalls nicht erschien) in Abwesenheit geschieden. Es waren noch KEINE 3 Trennungsjahre, erst 1 Jahr seit die Scheidung eingereicht wurde!
LG ahm
Re: Scheidungstermin ... Frage zu Nicht-Erscheinen
Antwort von Joni76 am 06.01.2012, 18:32 Uhr
Ach ich erinnere mich! Wir hatten uns doch mal per pn unterhalten.
Mit Scheidungen kenn ich mich nicht aus. Aber ich würde mich mit den Fragen nochmal an Deinen Anwalt wenden, der kann Dir das sicher sagen.
Re: Scheidungstermin ... Frage zu Nicht-Erscheinen
Antwort von CKEL0410 am 06.01.2012, 18:45 Uhr
mh also wenn die ganzen sachen noch nicht da sind kann ja eigentlich noch nicht geschieden werden,wenn es um rentenansprüche etc. geht oder habt ihr darauf verzichtet?
Re: Scheidungstermin ... Frage zu Nicht-Erscheinen
Antwort von HeikeB1969 am 07.01.2012, 8:53 Uhr
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten.
ER will die Scheidung und hat den Antrag eingereicht 3/2011. Allerdings verschleppt er durch das Nichtmelden und Nicht-Abgeben das Verfahren seit einem halben Jahr komplett. Außergerichtlich geht gar keine Verhandlung. Selbst sein Anwalt schreibt, dass er ihn nicht erreicht und beantragt deshalb immer wieder Fristverlängerungen.
- Der Trennungstermin ist strittig. Das Trennungsjahr ist rum, 3 Jahre nicht.
- Rentenansprüche sind nicht verzichtet, ich hab Anspruch an ihn.
- Unterhalt ist nur bis Scheidung im Ehevertrag geregelt, wie getippt, den zahlt er auch nicht
- Anwalt hält sich bedeckt, sagt abwarten.
Ich hab Angst, dass er im Termin direkt die geforderten Belege erst vorlegt und ich dann spontan entscheiden muss, ob die wieder gefälscht sind oder nicht. Er ist vorbestraft wg. Nötigung in seinem Heimatland und wegen mehrerer Delikte hier in D angezeigt, unter anderem Urkundenfälschung. Dies nur als Hinweis, dass man ihm ALLES zutrauen kann und muss.
Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt sind als Sammelklagen im Scheidungsverfahren mit eingereicht.
LG
Heike
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