Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Longli am 06.10.2009, 8:53 Uhr

scheidung

guten morgen,

es gehört vielleicht nicht ganz hierhin aber für mich ist es sehr aktuell!
ich stehe kurz davor mich von meinen mann zu trennen/scheiden.wenn ich ausziehe mit meiner tochter was steht mir dann zu?bekomme ich staatl.unterstützung?verdiene im monat 500 euro +kindergeld.
würde mich freuen wenn jemand eine antwort weis.

lg

 
10 Antworten:

Re: scheidung

Antwort von Port am 06.10.2009, 9:03 Uhr

Guten Morgen,

kann Dein Mann Unterhalt bezahlen? Wie alt ist Deine Tochter?

Liebe Grüße
Sigrid

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Re: scheidung

Antwort von Longli am 06.10.2009, 9:07 Uhr

meine tochter ist 3,5 jahre.wir trennen uns im guten.er verdient ca.2000 euro.will ihn auch nicht ausnehmen.wollte nur wissen wie es aussieht mit wohnung bezahlen kindergarten usw.möbel hätte ich auch nicht...

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Re: scheidung

Antwort von Port am 06.10.2009, 9:16 Uhr

Hallo,

wenn es auch seine Tochter ist, wird er zumindest für sie Unterhalt zahlen müssen. Soweit ich weiß, ist Dir zuzumuten, daß Du arbeiten gehst, was Du ja auch tust. Den Rest zahlt das Amt. Man wird aber sicherlich auf lange Sicht versuchen, Dich in eine Arbeit zu bringen, in der Du mehr Stunden arbeitest und mehr verdienst.

Liebe Grüße
Sigrid

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Re: scheidung

Antwort von Longli am 06.10.2009, 9:19 Uhr

ok danke für deine mühe..

lg

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Re: scheidung

Antwort von Port am 06.10.2009, 9:25 Uhr

Wie das allerdings mit Trennungsunterhalt bis zur Scheidung aussieht, kann ich Dir nicht sagen. Aber das können Dir sicher andere beantworten.

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Re: scheidung

Antwort von Hotsprings am 06.10.2009, 11:01 Uhr

Ich würde erst mal abklären was besser ist, vielleich kann dein Mann ausziehen, wenn du eure Wohnung halten kannst. Euch stehen 60 qm zu lt. ARGE (ortsübliche Miete)

Lt. Düsserdorfer Tabelle bekämst du ca. 300 Euro Unterhalt für dein Kind, wie es mit Trennungsunterhalt aussieht müsstest du mit einem Anwalt klären.

Staatliche Unterstützung berechnet sich in etwas so:
359 Euro Leistung für dich + 215 Euro für deine Tochter + 129 Euro Alleinerziehendenzuschlag + Kaltmiete + Nebenkosten ohne Strom (aber nur ca. 80% davon) - Kindergeld - Unterhalt - dein Einkommen = Leistung durch die ARGE.

Alternativ zu Hartz IV gäbe es noch Kinderzuschlag + Wohngeld. Kinderzuschlag setzt voraus, dass du 600 Euro netto verdienst, Wohngeld ist es egal. Google mal im Internet nach einem Hartz IV Rechner (www.sozialhife24.de) und einem Kinderzuschlagsrechner (auf den Seiten vom Bundesfamilienministerium) und einem Wohngeldrechner.

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@hotsprings: Sehr interessant... woher...

Antwort von Ralph am 06.10.2009, 11:48 Uhr

... hast Du Deine pauschalen und detaillierten (falschen) Kenntnisse hinsichtlich der Errechnung des Mietanspruchs bei der Arge? Woher weißt Du, ob überhaupt eine Arge zuständig ist? Vielleicht ist es auch eine optierende Gemeinde?

Ralph/Snoopy

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Re: scheidung

Antwort von mamafürvier am 06.10.2009, 11:54 Uhr

Wie bitte?
Von so viel Geld von der Arge träume ich.
Ich habe einschließlich Kindergeld (Unterhalt bekomme ich nicht) ca. 1300€.
DAVON bezahle ich meine Kosten wie Miete (535€), Strom und und und alles andere selbst... also nicht die Arge.
Bei mir leben meine beiden Kurzen und mein Großer.

lG Kerstin

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Re: scheidung

Antwort von bobfahrer500 am 06.10.2009, 13:53 Uhr

Grob über den Daumen bekommst du im Trennungsjahr ca. 800-900€ Unterhalt von deinem Mann. Die genaue Formel zur Errechnung des Unterhalts im Trennungsjahtr kannst du googeln - aber wenn er eine andere LSK bekommt werden aus 2000€ ganz schnell nur noch 16 oder 1700€ - zu deinem Verdienst puls Unterhalt kommt noch das Kindergeld. Aber Vorsicht, nach dem Trennungsjahr ändert sich das.

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Re: Nachtrag

Antwort von bobfahrer500 am 06.10.2009, 13:58 Uhr

Hier mal auf die Schnelle...

http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/unterhalt/content_04.html

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