Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ralph am 31.01.2008, 19:29 Uhr

Schau mal in Deine Bescheide...

Hallo Sabine,

es könnte tatsächlich sein, daß sich da lediglich die Zahlungen getroffen haben. Wenn Dein ALG I zum 31.01.2008 (oder vorher) erschöpft war, dann ist das eine die letzte Zahlung für Januar.

Jetzt kommt es darauf an, ab wann Du ALG II beziehst. Wenn ALG II ab 01.02.2008 bewilligt wurde, dann ist die heutige Zahlung für Februar und alles ist in Ordnung, Du mußt nichts zurückzahlen.

Der Einwand von Port allerdings ist berechtigt! Wenn Du z.B. am 01.07. Arbeit aufnimmst und erhältst Deinen ersten Lohn z.B. am 30.07., dann endet Dein ALG II zum 30.06., zahlbar zum 01.06.! Damit kommst Du im Juni über die Runden. Den Juli aber, in dem Dein Gehalt erst am Monatsende kommt, hast Du keinen Cent! Deshalb: Nixda feiern, sondern zurücklegen für genau diesen Fall, damit Du den ersten Monat wenigstens das nötigste hast. :-)

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.