Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von karinundlukas am 10.11.2005, 12:16 Uhr

SORGERECHT - WER KENNT SICH EIN BISSCHEN AUS ???

Hallo!

Grundsätzlich ist bei Abgabe des Sorgerechtes die Stellung deines Bruders "geschwächt", d.h. er hat weniger Mitspracherecht wie bereits Vorschreiber angemerkt haben. Jedoch soll man sich auch klar machen, dass ein gutes Verhältniss in der Regel besser ist als ein Zettel der gemeinsames Sorgerecht atestiert. Denn was nützt es deinem Bruder wenn er theoretisch Mitspracherecht hat aber nicht tatsächlich?

Da er sich aber mit Ex-Frau gut versteht soll er fragen, weshalb sie es haben will und falls der Grund ein Umzug (weit weg vom jetztigen Wohnort) zu ihren neuem Freund ist, soll er ihr klar machen, dass er dann Angst hat seine Tochter weniger zu sehen und er darunter leiden würde. Ich denke, das aussprechen solcher Ängste bringt mehr als irgendein "Krieg".

Manchmal ist aber ein gemeinsames Sorgerecht auch eine grosse finanzielle Belastung für die Mutter, also solte man dann vielleicht zum Wohl des Kindes darauf verzichten, finde ich.

Übrigens:
Vater bekommt (in der Regel) auch das Kind wenn er kein Sorgerecht hat falls der Mutter was passiert, also dies wäre kein Grund dafür/dagegen.

Karin

 
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