Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 09.05.2003, 10:38 Uhr

Re:

Hi noch einmal,
das kann ich noch sicher nicht beantworten.

Die Anrechnung des Kindergeldes richtet sich nach dem Vom Hundertsatz von 135%, das wären 1,35 *199Euro, davon darf noch das volle halbe Kindergeld abgezogen werden, also:

1,35*199= 269 Euro (wird auf ganze Euro aufgerundet)

dann 269 - 77 = 192 Euro

Diese 192 Euro sind mindestens zu zahlen, es sei denn, dass ein echter Mangelfall vorliegt, also dem Zahler weniger als sein Selbstbehalt bleiben würde.

Rechne also vorsichtig damit, dass der Wert auf 192 steigen wird.

Bisher: 254(=135%) - 77 = 177 Euro

Der alte Regelbetrag war: 188Euro..... also konnte er bislang
188-177=11 Euro abziehen.

Jetzt ab Juli 199-192 = 7Euro.

cu

 
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