Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Dreierbande am 20.01.2011, 7:43 Uhr

Re:

Manchmal nützt aber das ganze Aktivwerden nichts, zumindest wenn man wie bei uns, quer durchs Haus geschickt wird von Pontius zu Pilatus, sich aber keiner zuständig erklärt, und dann auch noch die Akte (wieder mal) nicht auffindbar ist. Eigentlich sollte man von aus gehen, daß wenn Wohngeldamt und Arge-Leistungsabteilung in einem Haus untergebracht sind (nur durch ein Stockwerk getrennt), daß man da eher zum Erfolg kommt um etwas zu klären, aber es schiebt grundsätzlich der eine auf den andern und satt bekomm ich meine Kinder davon auch nicht. Ist kein schönes Gefühl, jeden Monatsanfang erstmal das Zittern zu haben, ob und welche Gelder eintreffen und wie weit wir damit kommen.
Ich habe immer gedacht, Alg2 wäre das Minimum, aber wir leben wegs dem fehlenden Kinderwohngeld unterm Alg2-Regelsatz und der fehlende Unterhalt machts nicht einfacher.
Bei uns bekommt die Arge lange bevor man selbst Bescheid bekommt, eine Vorabrechnung des Wohngeldamtes, ich habe schon ne Alg2-Kürzung erhalten, da wußte ich nichtmal, daß wir überhaupt Wohngeld kriegen sollen. Beim Wohngeldamt hieß es, es wär auch noch nicht raus, es wär nur ne Vorabrechnung an die Arge gegangen. Wochen später bekam ich nen Wohngeldbescheid, wo ein ganz andere Betrag drin stand, als den,den die Arge zur Kürzung gebracht hat. Und daß die Arge ne Nachzahlung bis Februar 2011 in einer Summe bekommt (bzw. müßten die mittlerweile diese Nachzahlung längst haben), da sie in Vorleistung getreten ist, nur, die Arge tritt seit 11/2010 nicht mehr in Vorleistung, nun muß ich schaun, wo ich das Wohngeld von 11/2010 - 2/2011 herbekomme.

Normalerweise müßte ich, da mir das Wohngeld ja angerechnet wird (auch rückwirkend) doch auch die 30 Euro- Versicherungspauschale für die ganzen Monate wiederbekommen, und was ist mit der Heizkostenpauschale für 2010? Irgendwas ist da alle nicht richtig gelaufen. Und wieso streicht man bei 2 Kindern den ernährungsbedingten Mehrbedarf, beim dritten läßt man ihn aber stehn?

 
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