Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nina3 am 22.04.2003, 9:00 Uhr

Re:Huhu Ralph!

Vermutlich bin ich bei dem Thema zu doll vorbelastet und hätte besser meinen Mund äh Finger halten sollen. Ich hatte ja mit meinem (Ex)-Freund jahrelang zuvor zusammen gewohnt und jeder hatte immer sein eigenes Geld, mit dem jeder das gemacht hat, was er will. Bei meinem ersten Sozialhilfeantrag hörte ich dann ein entsetztes: "Wie sie haben kein gemeinsames Konto??" Mein Freund (nicht KV) wurde zum "Haushaltsvorstand" gekührt und das wars. Ich bekam den netten Tip, dass ich ja den Erziehungsurlaub beenden kann (nach 3 Wochen) und wieder arbeiten gehen kann, denn dann würde ich ja genügend verdienen. In der Praxis sah es dann aber so aus, dass ich mich und die Kinder weiterhin "allein" versorgt habe und nieee auf die Idee gekommen wäre, zu sagen: "Gib mal bitte etwas Geld, ich brauche dringend dies oder das!" Mal abgesehen davon, dass seine Kinder und auch seine Mutter da irgendwie schon immer zu erst da waren *g*. Und das fand ich schon alles ziemlich "ungerecht", dass dann davon ausgegangen wird, dass man "versorgt" wird, wenn dem gar nicht so ist!
Denn in der Praxis war ich weiter der "Haushaltsvorstand" der sich 3/4 der Miete aus dem Ärmel schütteln konnte und eingekauft hat, aber auf dem Papier wars ja mein Ex-Freund, der uns alle prächtig versorgt hat. (Klar, von 500 Euro Arbeitslosengeld konnte er zu der Zeit ja locker seine 2 Kinder ernähren und uns 3 auch noch versorgen). Schulden und ähnliches hätte er ja nicht weiter abzahlen müssen (laut dem SB zählt das ja nicht).
Sorry, in der Allgemeinheit hast du mit deinem Text vollkommen Recht, aber bei uns lief es leider nicht so, wie der SB sich das "ausgemalt" hat. Und das macht mich persönlich schon ganz schön wütend, denn dadurch ist auch eine Menge den Bach runter gegangen.
Also nichts für Ungut und einen schönen Tag

Nina

 
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