Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nina3 am 21.04.2003, 7:09 Uhr

@ Ralph und an alle .... habe Frage

Hallo Powerfriesin!

Erst mal noch "nachträglich" alles Gute zur Geburt des Kleinen!
Ich habe neulich bei www.tacheles.de einige Musterbriefe gesehen, aus denen eindeutig hervorging, dass ihr auch rechtliche Möglichkeiten habt weiterhin Geld zu bekommen, wenn ihr zwar gemeinsam wohnt, aber nicht zusammen wirtschaftet. Wird vermutlich nicht einfach sein, dass durchzusetzen schätz ich mal, aber theoretisch wärs machbar.
Den bevorstehenden Umzug würd ich auch wirklich dann erst erwähnen, wenn es soweit ist. Als Begründung noch Geld zu bekommen, müsste es auch reichen, dass du mit deinem Partner zusammengezogen bist, um etwas Hilfe und Entlastung mit dem Kleinen zu haben und nicht weil ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft wohnen wollt. Lies dir am Besten mal die Musterbriefe durch, ansonsten gibts auch unter www.sozialhilfe-online.de Auskünfte direkt von Experten, die dir sicher weiter helfen werden. Ach ja und unter tacheles.de gibt es auch so einen Rechner, wo du alles eingeben kannst und siehst, ob ihr evtl. sogar noch einen Anspruch habt, wenn alles nichts nützt und dein Freund euch wirklich "ernähren" muss.
Ansonsten auf jeden Fall Wohngeldantrag stellen! Bei mir wurde es in den letzten 2 Jahren trotz Partner die Hälfte der Miete übernommen (also mein "Anteil" komplett) und das völlig problemlos.

Ich wünsch euch alles erdenklich Gute und viel Glück bei diversen Ämtergängen!

LG Nina

 
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