Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 22.04.2003, 7:59 Uhr

@ Ralph und an alle .... habe Frage

Hi Sanni,

also zu tacheles sage ich nicht viel... das sind in meinen Augen gemeingefährliche Dinge, die die raten.

Zunächst einmal ist es unproblematisch, solange ihr nicht zusammen wohnt. Wenn er also noch in der eigenen Wohnung lebt und nur mal besuchsweise bei Dir übernachtet, gibt es keinerlei Rechtsgrundlage, Dir die Sozialhilfe zu kürzen oder gar einzustellen.

Ab dem Zeitpunkt, an dem ihr zusammenziehzt, sieht es anders aus. Dann werdet Ihr zusammen veranschlagt. Der Vorschlag von Nina/tacheles auf Getrenntwirtschaften zu pochen ist in meinen Augen gefährlich, falls es nicht stimmt. Das Amt geht von Gemeinsamwirtschaften aus, und das ist auch gängige Lebvenserfahrung, worauf sich das Amt beziehen kann.

Allerdings: Dein Freund kann, völlig zurecht, darauf verweisen, daß es nicht sein Kind ist, und daß er es auch deshalbnicht unterhalten will.
DAs klintgt zwar auch nicht glaubhaft, weil man als Frau doch mit so einem "offiziellen" Stinkstiefel nicht zusammenzieht... ;-) Aber das ist wenigstens plausibel und kann auch eher beim Amt durchgesetzt werden. (Daß Dein Freund natürlich für das Kind eine ganze Menge tun und wohl auch kaufen wird, weiß jeder, aber wer will das genau nachweisen wollen??? *gg*).
Technisch/rechtlich hat das nun den Effekt, daß Du zwar keine Sozialhilfe bekommst, aber wohl Dein Kind, und damit besteht dann ja auch Anspruch auf die einmaligen geschichten wie Bekleidung, anteilig Heiz- und Betriebskostennachzahlung etc.

Erzählen würde ich es zwei bis drei Wochen vor Zusammenzug. Für die Umzugskosten wirst Du wahrscheinlich nichts erhalten, weil von Bedarfsdeckung durch Deinen Freund auszugehen ist.

:-)

Liebe Grüße

Ralph/Snoopy

 
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