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Geschrieben von Simpleton am 23.09.2008, 12:32 Uhr

@Ralph und die anderen noch mal wegen Wohnung bzw. Größe!

Hallo Ralph und hallo Ihr,

ich weiss das eine Wohnung für 2 Leute 60 qm haben darf und auch je nach Stadt so und so viel kosten darf.

Nun meine Frage. Wie sieht es aus wenn die Wohnung größer ist aber in den Rahmen fällt was sie kosten darf? Dürfte ich sie dann auch nehmen?

Ich gucke mir morgen eine Wohnung an die größer ist daher meine Frage.

Danke für die Antworten.

LG

 
8 Antworten:

Re: @Ralph und die anderen noch mal wegen Wohnung bzw. Größe!

Antwort von +emfut+ am 23.09.2008, 12:58 Uhr

Das kommt wohl auch auf die Behörde und den SB an.

Ich wohne in einer Wohnung, die von den Kosten her voll im Rahmen liegt, aber zu groß ist. "Meine" ARGE macht deswegen einen Riesen-Aufriß und hat die Zahlung der Wohnung erstmal komplett verweigert deswegen. Meine Anwältin hat jetzt Widerspruch eingelegt, denn zum einen muß man mir ja eine Frist für den Umzug einräumen, und zum anderen sind angemessene Wohnungen (Größe UND Kosten) in "meinem" Stadtteil und Umgebung sehr rar, und ein Umzug in einen weit entfernten Stadtteil macht keinen Sinn, weil mir dann das Kinderbetreuungssystem zusammenbricht und eine Berufsaufnahme meinerseits komplett unmöglich wird. (Wartezeiten für einen Hortplatz liegen bei reichlich einem Jahr, zumal das Schuljahr schon begonnen hat.)

Aber ich weiß, daß man das zumindest für einen gewissen Zeitraum genehmigen könnte - wenn man denn wollte.

Ich vermute aber auch, daß die Kriterien bei einem Umzug eher strenger sind. Ich wohne ja schon in der zu großen Wohnung. Die ARGE müßte einen Umzug in eine kleinere (aber kaum billigere) Wohnung zahlen. Das macht ja keinen Sinn, wenn die nicht irgendwie das Geld wieder einsparen, und zwar nicht erst in 10 Jahren. Aber Du willst ja in die zu große Wohnung erst noch einziehen, das könnte (noch) schwieriger sein.

Gruß,
Elisabeth.

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Wo muss ich mich denn melden wenn ich umziehe?

Antwort von Simpleton am 23.09.2008, 13:13 Uhr

Hallo Ihr,

wo muss ich denn hin und fragen ob ich die Wohnung haben darf?
Letztes mal bin ich einfach umgezogen ohne vorher zu "fragen"

Ich weiss eigentlich ne dumme Frage aber ich weiss das wirklich nicht.

LG

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Bei Deinem AB bei der ARGE

Antwort von +emfut+ am 23.09.2008, 13:16 Uhr

Meines Wissens muß der den MV "absegnen", bevor Du ihn unterschreibst.

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Quatsch, der SB natürlich, nicht der AB

Antwort von +emfut+ am 23.09.2008, 13:17 Uhr

*seufz* zu schnell getippselt.

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Re: Wo muss ich mich denn melden wenn ich umziehe?

Antwort von Friedoliene am 23.09.2008, 13:19 Uhr

Soweit ich weiß, mußt Du Dir ein Formular holen, in dem Du erklären mußt, warum Du umziehen willst...Dann ein Angebot vom neuen Vermieter holen, das dann zum Amt geben und die prüfen dann, ob der Umzug gerechtfertigt ist...Bzw ob die dann auch die Miete übernehmen..
LG und viel Glück!

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Re: @Ralph und die anderen noch mal wegen Wohnung bzw. Größe!

Antwort von Port am 23.09.2008, 13:43 Uhr

Hallo,

das könnte Probleme geben mit größerer Wohnung und zwar schon allein deshalb, weil Du mehr Nebenkosten hast, je höher die Quadratmeterzahl ist.

Liebe Grüße
Sigrid

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Re: @Ralph und die anderen noch mal wegen Wohnung bzw. Größe!

Antwort von Maisha am 23.09.2008, 18:27 Uhr

Huhu,

Du musst bis zu drei angemessene Wohnungsangebote ( je nach Bundesland und wie nett der Sachbearbeiter ist ) als Mietangebot vorlegen. Im schlimmsten Fall trifft der Sachbearbeiter ohne Rücksprache mit dir seine Entscheidung.
Berücksichtigt wird auch, dass nur Summe X für die normalen Nebenkosten sowie Heizkosten gezahlt wird, Strom zahlst eh du. Und da du nur einen Betrag X für Miete / NK ect. erhälst, bekommst du nur das genhemigt, was der Sachbearbeiter für angemessen hält. Mit bisschen Augenklimpern kann man vielelicht was erreichen, aber es nützt dir auch keine schöne Wohnung, die dich monatlich 50euro oder mehr belastet, wo man eh knapp ist^^ Spreche aus Erfahrung^^

Greetz

Mai

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Ich muß es nochmal deutlich sagen:

Antwort von Ralph am 23.09.2008, 21:32 Uhr

Hallo,

JEDER, der hier in Bezug auf Kosten der Unterkunft bei ALG II irgendwelche selbsterlebte Fakten als allgemeingültige Antwort einer Fragestellerin anheim stellt, handelt grob fahrlässig!

Es GIBT keine allgemeingültige Regel. Alles was mit Kosten der Unterkunft (KdU = zu deutsch Wohnung, Miete, Umzugsgelüste, Kaution, etc. pp.) zu tun hat, hat jede, JEDE!!!!!!!, Kommune anders geregelt.

Noch einmal: Was in München als bekannt teure Stadt noch als angemessen gilt, wäre in Hamburg weit überteuert, ebenso im Ruhrgebiet und erst recht auf dem Lande. Wie das alles genau aussieht, weiß deshalb NUR!!! der örtliche Sachbearbeiter. Alles Fragen hier nach konkreten Zahlen und Abläufen hat deshalb keinen Sinn.

Gleich ist allerdings, daß ohne vorherige Abstimmung mit der jeweiligen Dienststelle nichts läuft.
Von einem Umzug ohne Genehmigung kann ich nur warnen und abraten. Ist kein Umzugsgrund gegeben, fällt eine Genehmigung flach, ebenso, wenn die Miete und/oder Größe der neuen Wohnung unangemessen ist (Ausnahmen bestätigen die Regel).

Elisabeth hat es oben schon einmal umrissen: Sie lebt bereits in einer zu großen Wohnung, allerdings sind Wohnungskosten angemessen. Das ist deshalb ein Spezialfall und sollte (nach meinem gesundem Menschenverstand) eine Wirtschaftlichkeitsrechnung auslösen.
Das genau aber ist bei Simpleton nicht der Fall, und deshalb wird es Schwierigkeiten geben.
Da die Nebenkosten nach qm-Zahlen abgerechnet werden, verursachen zu große Wohnungen zwangsläufig höhere Kosten, auch Nachzahlungen. Das bindet sich keine Gemeinde freiwillig mit Ja-Wort ans Bein.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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