Alleinerziehend, na und?

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muss ich irgendwas ändern lassen, wenn KV wieder geheiratet hat

Thema: muss ich irgendwas ändern lassen, wenn KV wieder geheiratet hat

hi, hatte ja schonmal geschrieben, dass der papa wieder geheiratet hat. muss ich da noch etwas ändern lassen. geburtsurkunde des kindes oder unterhaltstitel? beim jugendamt geht grad wieder niemand ans telefon LG MLE

Mitglied inaktiv - 23.09.2008, 11:30



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huhu bin zwar kein profi, aber warum solltest DU was ändern lassen müssen? er bleibt doch der vater mit denselben rechten und pflichten. ich schätze,ER muß sich da melden und die veränderung angeben

Mitglied inaktiv - 23.09.2008, 12:43



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nun ja ich kenne den faulen sturkopf halt auch schon n bissl. und wenn er die geburtsurkunde ändern lassen würde, hätte ich dann sicher kein exemplar davon in meinen händen. beim jugendamt würde er sich bestimmt auch nicht melden und angeben, dass er wahrscheinlich mehr netto raushat durch steuerklassenwechsel *g* LG Mel

Mitglied inaktiv - 23.09.2008, 12:50



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hallo warum sollte er denn die geburtsurkunde eures kind ändern lassen? das hat doch eigentlich mit der neuen ehe nichts zutun. gruß carina

Mitglied inaktiv - 23.09.2008, 13:27



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Mitglied inaktiv - 23.09.2008, 13:31



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glaub ich nicht wenn du heiratest muß das auch nicht in der beurtsurkunde geändert werden.

Mitglied inaktiv - 23.09.2008, 13:56