Geschrieben von DorisL am 20.04.2005, 18:54 Uhr |
@Ralph oder andere Fachkundige: Vorschuss auf ALGII mögl.?
Hallo,
ein guter Freund von mir ist in einer verzwickten Situation:
Er soll nach dem regulären ALG seit Februar ALGII bekommen und hat den Antrag erst verspätet (nach der Heizkostenabrechnung) stellen können. Nun wartet er seit 1,5 Monaten auf seinen Bescheid und auch auf das Geld.
Sein Dispo bei der Bank wurde auf 0 gesetzt und er hat absolut kein Geld mehr! Die Miete ist seit einem Monat überfällig, nächsten Monat droht ihm also die Kündigung des Mietvertrags. Er wird von Freunden "durchgefüttert" und hat sich privat Geld geliehen. Paralel sucht er natürlich Arbeit.
Wenn er allerdings nicht bald sein ALGII bekommt, wird er gezwungen sein schwarz zu arbeiten.
Gibt es nicht irgendeine Möglichkeit BAR einen Vorschuss zu bekommen, bis der endgültige Bescheid bearbeitet wird?
Wenn ja, auf welchen Gesetzestext oder welcher Richtlinie kann er sich dann berufen?
Laut seiner Sachbearbeiterin dauert nämlich die Bearbeitung des Vorschusses genau so lange wie die Bearbeitung des ALGII Antrages :-(.
Liebe Grüße
Doris
- @Ralph oder andere Fachkundige: Vorschuss auf ALGII mögl.? - DorisL 20.04.05, 18:54
- Re: @Ralph oder andere Fachkundige: Vorschuss auf ALGII mögl.? - Ralph 20.04.05, 19:27
- Vielen Dank für die Antwort! (ot) - dorisl 22.04.05, 20:24
- Re: @Ralph oder andere Fachkundige: Vorschuss auf ALGII mögl.? - Ralph 20.04.05, 19:27
Einhalten von Vereinbarungen zwischen KM und KV ....
Neue Regelsätze/Düsseldorfer Tabelle
Streß mit Nachbarn - die Zweite
Neue rechtsprechung des BGH zur Berücksichtigung von Umgangskosten
Kennt sich hier jemand mit Arbeitsrecht aus?
Besuchsrecht für den Vater verweigern möglich??
Fluglizenz...auch passend zum Thema 'KV zahlt nicht'