Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Prinz am 20.04.2005, 13:52 Uhr

@ Rainer und wer sich auskennt

Hallo,

ich würde jetzt gerne auch mal was wissen. Also, Situation ist die, ich arbeite ja auf 85%, bin alleine, nicht verheiratet, habe 2 Kinder und ab November dann 3. Jetzt habe ich mir vor einigen Monaten ein neues Auto zugelegt.
In der Zeit, bis ich einen Betreuungsplatz für den kleinsten Zwerg habe, kann ich also nicht arbeiten gehen und werde aller Voraussicht nach für etwa 7 Monte Sozialhilfe beziehen.

Gibt es diese Art von Sozialhilfe denn noch?
Was ist dann bitte mit dem Auto? Wie gesagt, für ca. 7 Monate, danach bin ich wieder hier auffindbar, wo ich mich derzeit auch tummle.

Bin völlig planlos.

Wer kann mich "aufklären"?

Herzliches Dank schon jetzt und liebe Grüße,

Prinz & Co.

 
3 Antworten:

@ Ralph, das ist doch dein Fach!!

Antwort von RainerM am 20.04.2005, 14:00 Uhr

hi,
wie hoch Vermögen sien darf, kann sicherlich Ralph beantworten.
Gruss

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Re: @ Rainer und wer sich auskennt

Antwort von Ralph am 20.04.2005, 19:14 Uhr

Hi Prinz,

das mit dem Auto könnte heikel werden, da es keine einheitliche SAchbearbeitung auf diesem Gebiet gibt.

Unstrittig ist, daß pro Lebensjahr 200,- € Vermögen anrechnungsfrei sind. Zusätzlich ist noch ein angemessenes KFZ anrechnungsfrei, wobei unter angemessen ein KFZ bis 5.000,- € gilt (ob das überall so gesehen wird, weiß ich nicht, überall dort, wo Arbeitsgemeinschaften = ARGE HartzIV umsetzen, schon).
Übersteigt der Wert des Wagens
diesen Wert, so wird die übersteigende Summe dem Vermögen zugeschlagen.

Beispiel: Du bist 30 Jahre alt und hast keine weiteren Ersparnisse, aber ein KFZ, das 9.500,- € gekostet hat/wert ist.

DAnn wären das 30 x 200,- € gleich freibleibendes Vermögen + 5.000,- € Höchstwert angemessenes KFZ. Du dürftest also ein Auto bis zu 11.000,- €, allerdings dann keinen einzigen Cent mehr auf der Seite haben.

Sozialhilfe gibt es nicht mehr, sondern nur noch ALG2 nach dem SGB II.

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

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Sozialhilfe ??

Antwort von Rob am 20.04.2005, 22:39 Uhr

Hallo Prinzessin,
Sozialhilfe gibt es IMHO nicht mehr. Aber für Unterhalt ist doch der Vater des Kindes in erster Linie verantwortlich. Dazu dürfte dir allerdings Betreuungsgeld zustehen...
Gruß, Rob

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