Für alleinerziehende Eltern

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von spiky73  am 06.07.2013, 9:32 Uhr

Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

eigentlich gilt '3x nein', wie bobfahrer so schön schrieb.

aber: auch bei den sachbearbeitern gibt es solche und strolche - die einen kleben strikt an ihren regelungen, die anderen legen sie großzügiger aus.

hier ist es so, dass ich für beide kinder das alleinige sorgerecht habe. und für beide habe ich relativ bald nach der geburt eine negativbescheinigung ausstellen lassen. und genau diesen schrieb lege ich heute immer noch vor, ich habe für keines der kinder je eine aktuelle(re) angefordert.

streng genommen müsste ja, wenn man sie vorlegt, immer eine aktuelle bescheinigung vorgelegt werden, ich glaube, eigentlich sollte sie nicht älter als x monate sein. bisher wurden die alten schriebe immer anstandslos akzeptiert, und meine große ist inzwischen 13 jahre alt.
(ausserdem wurde ich schon sehr lange nicht mehr nach dieser negativbescheinigung gefragt, weiss gar nicht, wann ich sie das letzte mal vorlegen musste...)

- am pingeligsten waren vielleicht noch die banken, aber selbst dort genügte das nicht mehr aktuelle schreiben völlig. und beim letzten mal, als ich ein sparbuch auf die kinder und ein taschengeldkonto für die große eröffnete hieß es, dass die kopien ja bereits vorlägen.

- personalausweis/pass geht auch ganz einfach... der sachbearbeiter bei der passstelle hier im ordnungsamt ist ein ehemaliger schulkamerad meines bruders. der weiss, wie unsere situation ist, er weiss ebenfalls, dass die ganzen unterlagen mal vorgelegen haben, also musste ich zur letzten beantragung nicht mehr alles anschleppen und vorlegen...

- und schule? da kann ich mich nicht mehr so genau erinnern. bei der anmeldung zur grundschule (kind1) habe ich die sachen noch alle mitgeschleppt, sie wurden wohl auch kopiert. damals war mein ex sogar gerade zu besuch und hätte mit unterschreiben können, nö, das brauche man nicht.
kurz darauf habe ich kind1 an einer anderen schule angemeldet (wegen umzug), und als wir dann nach drei jahren doch nochmals in den ersten ort zurückgezogen sind, genügte der schule da einfach ein anruf. unterschreiben musste ich dann an dem ort, von dem wir wieder wegzogen, aber auch da hat kein hahn großartig nach irgendwelchen dokumenten gekräht. und bei der anmeldung an die weiterführende schule oder für den aufenthalt in der tagesklinik (da war sie ja nicht von der schulpflicht befreit, sondern wurde in der klinikschule beschult, an ihrer eigentlich schule wurde sie aber freigestellt...) konnte ich die formalitäten ebenfalls alleine und ohne große bürokratischen hürden erledigen...

 
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