Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 06.07.2013, 9:59 Uhr

Stimmt doch nicht

"bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich"

Es ist die Unterschrift *eines* erforderlich, im Regelfall das Einverständnis des anderen auch

Also gibt es Fälle wo eine einzige Unterschrift ausreichend ist - auch wenn das nicht der Regelfall ist

 
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