Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 06.07.2013, 12:32 Uhr

Bei der Schulanmeldung hatte ich nachgefragt.

Und da der Mann nun ja endlich auch Sorgerecht fürs Kind hat, war er nahezu beleidigt dass er nicht unterschreiben musste.
Sie erklärte dass der eine mit der Unterschrift sozusagen auch im Namen des anderen unterschreibt.
Ist schwebend wirksam, der andere kann dem dann widersprechen.

 
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