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von FrauKrause  am 21.04.2011, 14:25 Uhr

nur z. Info für Euch: Antragsfrist Bildungsgutschein wurde bis 30.06. verlänger7

habe es gerade gelesen. Jetzt ist es amtlich und man hat etwas mehr Zeit.

LG fk

 
4 Antworten:

Re: nur z. Info für Euch: Antragsfrist Bildungsgutschein wurde bis 30.06. verlänger7

Antwort von Suka73 am 21.04.2011, 14:31 Uhr

ich wurde dahingehend heute aufgeklärt: Der Bildungsgutschein gilt erstmal unbegrenzt??? ABER der rückwirkende hätte die Frist bis Ende April (jetzt dann wohl Ende Juni???) - für jede Sache, für die man gern den Gutschein hätte, muss man einen extra Antrag abgeben/ausfüllen, bei mir wären es drei Stück - was Schulsachen usw. angeht, wird keiner ausgefüllt, da dies bei H4 eh schon berücksichtigt wird und mit dem Leistungsbescheid übernommen wird.

LG Sue

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Genau.... Rückwirkend kann man, muss man aber bis 30.06.

Antwort von FrauKrause am 21.04.2011, 14:35 Uhr

beantragt haben.

LG fk

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Re: Genau.... Rückwirkend kann man, muss man aber bis 30.06.

Antwort von Jeckyll am 21.04.2011, 15:40 Uhr

d.h. wenn ich meinen Antrag (von dem ich erst seit gestern weiß daß ich auch einen stellen kann, dachte nur Wohngeld alleine reicht nicht) bis 30.6. abgeschickt habe kann ich auch Vereinskosten die von januar bis April angefallen sind beantragen und nicht nur die von Mai bis Dezember?
Wäre ja cool.

Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert.

Danke Deutschland.

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na toll...

Antwort von susafi am 21.04.2011, 17:55 Uhr

bin heute extra noch zur ARGE gedüst und habe abgegeben und im übrigen... von wegen bisher hat keiner was beantragt... bei uns ist soviel abgegeben wurden, das ich wahrscheinlich ne Weile auf Antwort warten kann...

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