Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von RainerM am 05.05.2010, 13:57 Uhr

Nur im Rahmen des normalen UH-rechtes

.. die erhöhten Bedingungen, wie sie bei den Eltern angewendet werden, gelten hier nicht.

d.h. die hohe Priorität gilt hier nicht, der Selbstbehaltsatz ist höher, keine gesteigerte Erwerbsobligenheit und so weiter.

In der Regel kommt dabei also nicht viel heraus, es sei denn, dass sie Doppelverdiener sind.

Und um hier auch einen evtl. Irrtum vorzubeugen.
Diese Unterhaltspflicht gilt für beide Grosselternteile, also von Mutter- und Vater-seite

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.