Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 17.08.2004, 16:19 Uhr

Nur ganz kurz...

Hallo Tanja,

ist sie Miteigentümerin der Wohnung, könnte sie evtl. Sozialhilfe auf Darlehensbasis erhalten, ansonsten als Beihilfe.

KEINESFALLS eine Wohnung anmieten ohne vorher beim Sozialamt gewesen zu sein.
Es gibt nur eines: Sofort, morgen früh, zum Sozialamt und einen Antrag auf Sozialhilfe stellen.
Was sie im einzelnen benötigt, wird ihr dort gesagt. Im Moment geht es eh nur um die Regelsätze, da sie ja keine Miete zahlt, aber nur vom Kindergeld können die drei ja auch nicht leben.

LG
Ralph/Snoopy

 
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