Geschrieben von L-L2003 am 17.08.2004, 9:38 Uhr |
Was steht mir zu als Alleinerziehende???Bitte helft mir!
Guten Morgen,
so endlich geschafft, mein Mann ist gestern ausgezogen... :o))))
So aber erstmal, bin stille Leserin dieser Seite, und zu meiner Vorgeschichte möchte ich nicht wirklich viel zu schreiben, da das Thema erledigt ist...--->Gott sei Dank
Mich würde interessieren was mir zu steht? Wo muß ich überall hin? und noch eine diskrete Frage, wieviel habt ihr im Monat zum Leben?? ich habe eine Tochter die ein Jahr alt wird? Wird die Miete bezahlt??
Vielleicht könnt ihr mir ein Paar tips geben!Wäre lieb von Euch
LG L-L2003
Re: Was steht mir zu als Alleinerziehende???Bitte helft mir!
Antwort von Bea&Mia am 17.08.2004, 21:47 Uhr
Hallo!
Geh erstmal zum Jugendamt die werden den Vater dann anschreiben wegen Unterhaltszahlungen. ich glaub so 122€ + 1/2 Kindergeld (77€)= 199€. Wart ihr Verheiratet? Dann gibts warscheinlich noch Unterhalt für dich. Dann hast du ja noch kindergeld 154€. Wenn du nichts verdienst nimm die Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Mietvertag und geh aufs Sozialamt und beantrage Sozialhilfe und Mietzuschuss. Mit alldem kann man ganz gut leben halt keine großen Sprünge machen.
Ich hoffe ich konnte helfen
LG
Bea
Re: Was steht mir zu als Alleinerziehende???Bitte helft mir!
Antwort von Jakeema am 20.08.2004, 11:08 Uhr
Dann gibts noch Erziehungsgeld (Jugendamt) bis zum 24 Lebensmonat und selbst wenn du nicht verheiratet warst ist der Vater deines Kindes dir zum Unterhalt verpflichtet (bis zum 3. Lebensjahr), da kommt es halt drauf an wieviel er verdient. Ich stehe zur Zeit vor einem ähnlichen Problem, weiß aber noch nicht ob ich ihn auf meinen Unterhalt verklagen soll und wie das geht. Beim Sozi war ich schon, bekomme aber noch kein Geld, weil ich noch zuviel Eigenkapital habe. Der Unterhalt für meine Kleine wird jetzt vom Jugendamt eingeklagt, da brauche ich mich nicht drum zu kümmern (Beistandschaft beim Jugendamt beantragt).
Wünsche dir alles Gute
Steffi
Re: Was steht mir zu als Alleinerziehende???Bitte helft mir!
Antwort von Jakeema am 20.08.2004, 11:08 Uhr
Dann gibts noch Erziehungsgeld (Jugendamt) bis zum 24 Lebensmonat und selbst wenn du nicht verheiratet warst ist der Vater deines Kindes dir zum Unterhalt verpflichtet (bis zum 3. Lebensjahr), da kommt es halt drauf an wieviel er verdient. Ich stehe zur Zeit vor einem ähnlichen Problem, weiß aber noch nicht ob ich ihn auf meinen Unterhalt verklagen soll und wie das geht. Beim Sozi war ich schon, bekomme aber noch kein Geld, weil ich noch zuviel Eigenkapital habe. Der Unterhalt für meine Kleine wird jetzt vom Jugendamt eingeklagt, da brauche ich mich nicht drum zu kümmern (Beistandschaft beim Jugendamt beantragt).
Wünsche dir alles Gute
Steffi
Wie seht Ihr das: Fotos an den Daddy senden???
@ salsa wegen Bochum Treffen
Väter/ Erzeuger/Papas(s.u.)
Will auch alleine sein aber wie??? sehr sehr lang
Bald Alleinerziehend
@Petra-Tina
Muss ich die kleine dem Vater geben?
Hoffe ihr könnt mir helfen!
Verheiratet aber nicht Glücklich. Seit ca 2 Wochen einen Neues???