Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Jessi757 am 04.08.2010, 11:42 Uhr

Nochmal hochol.....Umgang, SR..??

Du musst den KV keinesfalls in Deine Wohnung lassen.

Er hat auch keinen Anspruch darauf einfach bei Dir hereinzuschneien und das Kind sehen zu wollen, wenn es ihm gerade einfällt.

Lass den Umgang vom JA regeln (und zwar schnell) und wenn er sich nicht daran hält, oder das JA Dir querschießt, dann vom Gericht.

LG

Jessi

 
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