Für alleinerziehende Eltern

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von HeikeB1969  am 19.06.2012, 13:38 Uhr

Nochmal Arbeitsgericht

Hallo,

bei mir war es so, dass ich bei meinem Noch-mann in dessen schweizer Firma mit Firmensitz in CH beschäftigt war und die Klage hier in D an meinem Arbeitsort (Telearbeit) eingereicht, verhandelt und tituliert wurde. Mir wurde gesagt, der Arbeitsort wäre ausschlaggebend.

LG
HEike

 
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