von HeikeB1969 am 19.06.2012, 13:38 Uhr |
Nochmal Arbeitsgericht
Hallo,
bei mir war es so, dass ich bei meinem Noch-mann in dessen schweizer Firma mit Firmensitz in CH beschäftigt war und die Klage hier in D an meinem Arbeitsort (Telearbeit) eingereicht, verhandelt und tituliert wurde. Mir wurde gesagt, der Arbeitsort wäre ausschlaggebend.
LG
HEike
- Nochmal Arbeitsgericht - Aprilscherz2000 19.06.12, 9:08
- Re: Nochmal Arbeitsgericht - HeikeB1969 19.06.12, 13:38
Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung
Geht es ihm wirklich ums kind?!
Alleiniges sorgerecht - wo steht das?
Gütliche Einigung - Unterhalt
Umgang geklärt durchs Gericht, aber..
Wie teuer und groß darf eine Wohnung sein, wenn ich ALG2 Unterstützung brauche?
Gibt es eigentlich seriöse Singlebörsen im Netz?
Muss das besuchswochenende alle 2 wochen sein?
Bin gefrustet...