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Geschrieben von negua80 am 18.06.2012, 18:21 Uhr

Gütliche Einigung - Unterhalt

Hallo!
Ich habe folgendes Anliegen: Ich möchte mich mit dem Vater meiner Tochter gerne so über die Unterhaltszahlung einigen ohne Anwalt oder Jugendamt. Wie wird so etwas nun schriftlich festgehalten bzw. für welchen Zeitraum (man weiß ja nicht, ob sich evtl. etwas an den finanziellen Verhältnissen ändert??)? Gibt es eine Art Vordruck? Oder soll man das besser vom Jugendamt festhalten lassen bzw. machen die so etwas überhaupt?? Hat jemand Erfahrungen mit gütlichen Einigungen???
Vielen Dank für eure Antworten :-)

LG

 
6 Antworten:

Ich habe es versucht...

Antwort von mailins am 18.06.2012, 18:44 Uhr

ohne Anwalt ohne Jugendamt, habe sogar auf Geld verzichtet,aber es haut nicht hin. Ich habe es jetzt durch Anwalt fixieren lassen.

Wenn ihr euch da wirklich einig seid und du dich auf ihn verlassen kannst, setzt ein Schreiben auf. Das JA gibt dir da aber auch gerne Auskunft.

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Re: Gütliche Einigung - Unterhalt

Antwort von bobfahrer am 18.06.2012, 19:10 Uhr

Da nimmst du die Düsseldorfer Tabelle, schaust was er verdient und nimmst den Betrag minus des halben Kindergeldes und dann hast du es...

Das soll er zahlen und wenn das Kind 12 ist berechnet ihr es neu...

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Re: Gütliche Einigung - Unterhalt

Antwort von Mami-Franzi19 am 18.06.2012, 19:11 Uhr

Das Jugendamt sagte uns die machen da nix schriftlich, wenn wir uns so einigen könenn is doch gut.
Nunja, das ganze ist über 1 Jahr her und ich habe noch keinen Cent gesehen.
Angeblich kann er plötzlich nicht mehr.

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Re: Gütliche Einigung - Unterhalt

Antwort von shinead am 18.06.2012, 19:21 Uhr

>>
Das Jugendamt sagte uns die machen da nix schriftlich, wenn wir uns so einigen könenn is doch gut.

Da hat Dich das Jugendamt aber angelogen. Auch bei gütlicher Einigung kann ein Titel erwirkt werden bzw. die Vereinbarung unterzeichnet werden.

Wenn er derzeit sowieso nicht zahlt, wende Dich ans Jugendamt, dann kann er dort nachweisen, dass er derzeit nicht fähig ist den Unterhalt zu zahlen.
Warum dann noch "gütlich einigen?"

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Re: Gütliche Einigung - Unterhalt

Antwort von moonlightsd610 am 18.06.2012, 19:31 Uhr

Wir haben es im Januar schriftlich beim JA gemacht, er zahlt etwas weniger als mir eigentlich zustehen würde... aber wir waren uns einig und es ist o.k. dafür zahlt er bei fast allen wichtigen Ereignissen seinen Anteil (sprich die Hälfte)...

Gruß Steffi

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Re: Gütliche Einigung - Unterhalt

Antwort von Mami-Franzi19 am 18.06.2012, 19:57 Uhr

Na wenn ich das da mal gewusst hätte.... Dann wärs für ihn ja nicht so einfach gewesen ne woche später plötzlich zu behaupten er kann nicht zahlen.

Das Jugendamt und auch das Jobcenter (beziehe mom. noch H4) haben sich schon an ihn gewendet wegen Geld (kriege ja UHV), mir erzählt er er kann eh nicht zahlen u.s.w., wobei ich vermute das er wieder schwarz arbeiten gehen wird und er deswegen nicht zahlen muss
Den einen tag hat er mir noch großkotzig erzählt das er ja soooviel verdient u.s.w. (und deswegen auch nie Zeit hat fürn Treffen mit seiner Tochter), 2-3 Wochen später hieß es dann "Ich hab denen alles mitgeteilt, ich verdiene eh zu wenig um was zahlen zu können"

Ich bezweifel das ich je Geld sehen werde von dem..

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