Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von LottiHase am 02.03.2018, 22:56 Uhr

Neue Überprüfung einer alten, angenommen KiWoGe, ohne neue Anhaltspunkte?

Hallo!

Ich stelle die Frage mal hier, vielleicht kennt sich jemand aus und kann weiter helfen!

bei uns existiert aus einem alten Familiengerichtsfall eine psychologische Stellungnahme (kein Gutachten!) von Januar 2017. In dieser vermutete die Gutachterin eine Kindswohlgefährdung.

Der Fall wurde im November 2017 in Anwesenheit eben dieser Gutachterin verhandelt. In der ersten Minute stimmte der Vater einem Vergleich zu, der allen Beteiligten vorher wochenlang bekannt war. Inhaltlich, kein Umgang unter Zwang und Vollmachten für Teilbereiche der Elterlichen Sorge, sonst nichts. Niemand, weder Richterin, noch Gutachterin oder Jugendamtsmitarbeiter hatten Einwände.

Direkt nach der Verhandlung auf dem Gerichtsflur drängte der Jugendamtsmitarbeiter mit einem Blankoantrag auf eine Familienhilfe, um die Elternebene zu klären, welche ich "freiwillig" beantragt habe.

Leider kommt es jetzt bei der Umsetzung zu Schwierigkeiten verschiedenster Art, schlussendlich verweigern sich die Kinder der Familienhilfe. Das Jugendamt übt nun massiv Druck auf uns aus, besteht auf die Mitarbeit der Kinder, notfalls unter Zwang. Weil ich mich vor die Kinder stellte und darum bat, dies zu unterlassen, wirft man mir nun Verweigerung vor.

Tatsächlich hat man nun aus dem abgeschossenen Gerichtsverfahren die Kindswohlgefährdung aus der psychologischen Stellungnahme hervorgekramt.
Diese möchte das Jugendamt nun wieder bei Gericht einreichen und überprüfen lassen.
Der Jugendamtsmitarbeiter und die Familienhilfe sahen bisher keine Kindswohlgefährdung, es gibt also keine neuen Anhaltpunkte! Es bezieht sich ausschließlich auf die alte Sache.

Bis jetzt sprach niemand von Kindswohlgefährdung, nur vom Gegenteil. Wir haben eine doppelte Familienhilfe. Eine für den Vater, eine für uns. Unsere pausierte nach vier Terminen von sich aus, weil sie nicht wusste, was sie tun sollte.

Ist das rechtlich möglich, sich auf eine dem Gericht ja schon bekannte und auch abgesegnete Kindswohlgefährdung ein Jahr später zu berufen und alles neu prüfen zu lassen? Was genau würde uns dann erwarten? Und brauche ich einen Anwalt, denn den bekäme ich nur auf Prozesskostenbeihilfe?

LG

Lotti

 
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